Common use of Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) Clause in Contracts

Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung). Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Gesellschaften gemäß den nachfolgenden Bestimmungen diejenigen Kosten, die durch den Ausfall einer Organperson in Schlüsselposition, d. h. eines Geschäftsführers oder Vorstands-, die einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der versicherten Gesellschaften hat, entstehen. Ein versicherter Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition liegt vor, wenn dieser seine Arbeit aufgrund eines der folgenden Umstände dauerhaft nicht erbringen kann: • länger als sechs Wochen andauernde, von einem Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit oder • Versterben des Mitarbeiters. Ersetzt werden die folgenden zur Vermeidung eines versicherten Haftpflichtschadens notwendigen Kosten im Zusammenhang mit einer Nachbesetzung des Mitarbeiters in Schlüsselposition, soweit diese vorab mit dem Versicherer abgestimmt wurden: • Kosten der Personalberatung (einschließlich Headhunter-Kosten), • Kosten für externe Kommunikation (einschließlich Kosten der Stellenausschreibung). Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von maximal 00.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de