Beseitigung der Mehrfachversicherung Musterklauseln

Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. Eine Mehrfachversicherung kann auf Verlangen des Versicherungs- nehmers nach Maßgabe des § 79 VVG durch Aufhebung oder Herab- setzung der Versicherungssumme des später geschlossenen Vertrages beseitigt werden. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1 Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversi- cherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Ent- stehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag auf- gehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags wer- den zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem uns die Erklä- rung zugeht.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachver- sicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehr- fachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrages werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. Die Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversiche- rung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versi- cherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einver- nehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungs- summen und des Beitrages verlangen.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstan- den ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag (Jüngerer Vertrag) aufgehoben oder unter verhältnismäßiger Minderung der Versicherungsprämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung (Älterer Vertrag) nicht gedeckt ist. Ist der mit uns abgeschlossene Versicherungsvertrag der „ältere“ Vertrag haben Sie un- verzüglich den Versicherer, mit dem der „jüngere“ Vertrag besteht, zu in- formieren, dass bereits mit uns ein Vertrag besteht und eine Beseitigung der Mehrfachversicherung oder eine Vertragsanpassung angestrebt wird.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. B4-1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversiche- rung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversiche- rung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minde- rung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. Du kannst diesen Vertrag zur Beseitigung der Mehrfachversicherung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder nach 13.3 eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf den durch die anderen Versicherungen nicht gedeckten Teilbetrag verlangen.
Beseitigung der Mehrfachversicherung. Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstan- den ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag (jüngere Vertrag) aufgehoben oder unter verhältnismäßiger Minderung der Versicherungsprämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung (älterer Vertrag) nicht gedeckt ist. Ist der mit uns abgeschlossene Versicherungsvertrag der „ältere“ Vertrag haben Sie unverzüglich den Versicherer, mit dem der „jüngere“ Vertrag besteht, zu informieren, dass bereits mit uns ein Vertrag besteht und eine Beseitigung der Mehrfachversicherung oder eine Vertragsanpassung angestrebt wird. § 6 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der ersten Prämie
Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversi- cherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung des Beitrages auf den Teilbetrag herabge- setzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. 2. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabset- zung der Versicherungssumme und Anpassung des § 17 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Beitrages werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. § 18 1. Mit Beendigung des Vertrages für die Verbundene Hausratversicherung (Hauptvertrag) erlischt auch die Versicherung von Reisegepäck. Mehrere Versicherer Anzeigepflicht b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch ent- standen ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einver- nehmen der Versicherer geschlossen worden, kann Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der selbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer bzw. die S.L.P. die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche- rer und die Versicherungssumme anzugeben. § 19 1. Beiträge verlangen. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnis- mäftiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. § 12 Versicherung für fremde Rechnung § 13 Aufwendungsersatz § 14