Auszahlung des Altersvorsorgevermögens/ Entnahme Musterklauseln

Auszahlung des Altersvorsorgevermögens/ Entnahme. Der Bausparer kann das im Bausparguthaben enthaltene nach § 10a oder Abschnitt XI Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung (EStG) geförderte Alters- vorsorgevermögen ohne Verlust der Förderung für Maß- nahmen im Sinne des § 92a EStG verwenden, insbeson- dere: – bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Bauspa- rers oder bis zu einem früheren mit der Bausparkasse vereinbarten Zeitpunkt (vgl. H.3. der „Sonderbedingun- gen LBS-Riester-Bausparen“) unmittelbar für die An- schaffung oder Herstellung einer Wohnung, wenn das dafür dem Bausparguthaben entnommene Kapital min- destens 0.000 € beträgt, oder – bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Bauspa- rers oder bis zu einem früheren mit der Bausparkasse vereinbarten Zeitpunkt (vgl. H.3. der „Sonderbedingun- gen LBS-Riester-Bausparen“) zur Tilgung eines Darle- hens, das zum Zwecke der Anschaffung oder Herstel- lung einer Wohnung aufgenommen wurde, wenn das dem Bausparguthaben für die Darlehenstilgung entnom- mene Kapital mindestens 0.000 € beträgt. Eine Wohnung in diesem Sinne ist eine Wohnung in einem eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohnung, wenn diese Wohnung in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist und die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinter- essen des Bausparers bildet. Der Anschaffung einer zu eigenen Wohnzwecken genutz- ten Immobilie steht unter bestimmten Voraussetzungen die Anschaffung eines eigentumsähnlichen oder lebens- langen Dauerwohnrechts nach § 33 des Wohnungseigen- tumsgesetzes gleich. Der Bausparer muss eine entsprechende Verwendung des geförderten Altersvorsorgevermögens spätestens zehn Monate vor dem Beginn der für einen etwaigen Ren- tenbezug maßgeblichen Auszahlungsphase (vgl. F.1. der „Sonderbedingungen LBS-Riester-Bausparen“) bei der Zentralen Stelle unter Vorlage der notwendigen Verwen- dungsnachweise beantragen. Zentrale Stelle ist die Deut- sche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle für Xxxxxxxxxxxxxx, 00000 Xxxxxx). Die Zentrale Stelle teilt dem Bausparer und der Bausparkasse mit, bis zu welcher Höhe eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a EStG vorliegen kann. Die Bausparkasse darf das geförderte Altersvorsorgevermögen erst auszahlen, nachdem sie die Mitteilung erhalten hat. Die Höhe des entnommenen geförderten Altersvorsorge- vermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag – § 92a Ab- satz (Abs.) 1 Satz 1 EStG) wird für Zwecke der nachgela- gerten Besteuerung aufgezeichnet („...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.