Common use of Automatisierte Entgeltumwandlungs- vereinbarung- Optionssysteme Clause in Contracts

Automatisierte Entgeltumwandlungs- vereinbarung- Optionssysteme. Wird die Entgeltumwandlung in einem Tarifvertrag geregelt, dann kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch automatisiert werden, sog. Auto-Enrolment System. Sie muss dann mit einer Widerspruchsmöglichkeit des Arbeit- nehmers in einer bestimmten Frist versehen werden, sog. Opting-Out. Diese Modelle beruhen auf dem System, dass jeder Mitarbeiter automatisch im Entgeltumwandlungssys- tem des Unternehmens mitmacht, ohne dass er aktiv tätig werden muss. Wer nicht mitmachen möchte, muss hinge- gen aktiv werden, indem er der automatischen Entgeltum- wandlung widerspricht. Aber auch bei fehlender Tarifbindung kann auf ein ein- schlägiges Optionssystem zurückgegriffen werden. Dazu muss dann durch eine Betriebsvereinbarung oder durch Individualvertrag auf den einschlägigen Tarifvertrag Bezug genommen werden. Einschlägig bedeutet dabei, dass der Tarifvertrag sowohl räumlich, zeitlich, betrieblich-fachlich und persönlich anwendbar ist und bei einer gegebenen Tarifbindung ohnehin zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer gelten würde. Diese Optionssysteme können sowohl für die klassische bAV als auch für das Sozialpartnermodell- neue bAV ver- einbart werden.

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Samples: Entgeltumwandlungsvereinbarung, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Entgeltumwandlungsvereinbarung