Balkone und Loggien Musterklauseln
Balkone und Loggien. Balkone und Loggien ohne einen unmittelbaren Abfluß in ein Entwässerungsrohr dürfen nur feucht aufgewischt und nicht gespült werden. Beim Gießen der Bepflanzung in Blumenkästen muß darauf geachtet werden, daß niemand durch herabtropfendes Wasser belästigt wird und Brüstungen, Wände und unter der Wohnung liegende Anlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.
Balkone und Loggien. Die genaue Lage der Beläge ist dem Verwertungsplan zu entnehmen. Der Oberflächenbelag von Balkonen und Loggien wird ohne Gefälle ausgeführt. Geländer: Glasgeländer mit Rahmenprofil, Höhe ca. 1,2m, Rahmen pulverbeschichtet in Farbe lt. Farbkonzept des Architekten Glasschiebeelemente: 4- oder 6-teilige Glasschiebeelemente aus Verbundsicherheits- glas oberhalb der Glasgeländer, welche zum Öffnen oder Schließen horizontal verschoben werden können. Die Elemente laufen hintereinander in 2 bis 3 horizontalen Führungsschienen und sind ohne Dichtungen ausgeführt, um auch bei geschlossenen Elementen eine gewisse Luftzirkulation zu gewährleisten. Bodenbelag: Betonplatten 40/40cm oder 50x50cm feingestrahlt, im Leichtmaterialbett verlegt Produkt: z.B. Leier Palais 40x40cm oder 50x50cm Farbe lt. Farbkonzept des Architekten Rigole: Verzinkte Rigole mit Gitterrost Maschenweite 30/10mm vor den Fenstertüren. Die Entwässerung erfolgt in das Leichtmaterialbett der Betonplatten und von dort in Regenabflussrohre. Die Versickerung erfolgt auf Eigen- und Fremdgrund. Loggia-/Balkonuntersicht: Beton gespachtelt und beschichtet, Farbe lt. Farbkonzept des Architekten. Loggia-/Balkontrennwände: Alu-Verbundplatten auf Rahmen aus verzinkten Profilrohren (▇.▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇). Farbe lt. Farbkonzept des Architekten
