Wohnung Musterklauseln

Wohnung. Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede orts- feste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
Wohnung. Wird als Teil der Naturalentlohnung auch eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so muss die bereitgestellte Wohnung den Forderungen der Gesundheit und der Integrität und Würde sowie den baupolizeilichen Vorschriften entsprechen. In Kellerräumen oder Ställen dürfen keine Wohnungen errichtet werden. Für angemessene sanitäre Anlagen ist vorzusorgen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nach Geschlechtern getrennt untergebracht werden können.
Wohnung. Der Ehemann/Die Ehefrau überlässt der Ehefrau/dem Ehemann sowie dem Sohn/der Tochter/den Kindern die eheliche Wohnung an der (Adresse) zur Benützung. Der Ehemann/Die Ehefrau verlässt die Wohnung spätestens per (Auszugsdatum).
Wohnung. Wird als Teil der Naturalentlohnung auch Wohnung gewährt, so muss die bereit gestellte Wohnung den Forderungen der Gesundheit und Sittlichkeit und den baupolizeilichen Vorschrif- ten entsprechen, sowie ein ortsübliches Ausmaß und eine entsprechende Ausstattung aufwei- sen.
Wohnung. Der Eigentümer stellt dem Verwalter die nachstehend beschriebene Wohnung im Apothekenhaus für die Dauer des vorliegenden Vertrages als Dienstwohnung zur Verfügung. Für die Wohnung ist als Miete der Betrag von € monatlich auf die Gehaltszahlungen anzurechnen.
Wohnung. Keller Briefkasten Sonstige Es wird festgestellt, dass folgende Schlüssel fehlen: ……………………………………………………………………………………………
Wohnung. Arbeitnehmern mit Familie sind bei Bedarf nach Art und Zahl entsprechende Wohnräume bereitzustellen, die ein nach Anzahl und Geschlecht der Kinder und der weiteren Familienangehörigen ausreichendes und sittlich einwandfreies Wohnen er- möglichen.
Wohnung. Die Deutsche Gemeinde verfügt über geeigneten Wohnraum, den sie bereit ist, der EKD zum steuerlichen Mietwert zu vermieten. Soll ein Mietverhältnis begründet werden, wird ein Mietvertrag gesondert geschlossen.
Wohnung. 1Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
Wohnung. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Werkwohnung zur Verfügung gestellt, ist hierüber und über die Vereinbarung eines angemessenen Nutzungsentgelts eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.