Verkehrssicherheit. Bestandteil unserer nachhaltigen Mobilitätspolitik ist auch die Förderung innovati- ver Verkehrstechnologien. Wir wollen Deutschlands Führungsposition im Bereich Telematik und Verkehrsmanagementsysteme ausbauen. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf die Förderung intelligenter Verkehrsleitsysteme zur Kapazitätsoptimierung hoch belasteter Verkehrsstrecken legen. Dabei wollen wir auch die Innovations- und Marktpotentiale in Zusammenhang mit dem Satelliten- navigationssystem GALILEO nutzen. Wir wollen die Fahrzeugzulassung in Deutschland entbürokratisieren. Dazu werden wir die Pilotversuche des Online- Zulassungsverfahrens fortsetzen, evaluieren und dann über eine Neuregelung entscheiden. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland bleibt ein zentrales An- liegen. Dazu werden wir das erfolgreiche Verkehrssicherheitsprogramm weite- rentwickeln und ausbauen. Zielrichtung ist vor allem die Entschärfung der Unfall- schwerpunkte, insbesondere auf Landstraßen. Wir werden modernste Fahrzeug- und Sicherheitstechnik fördern. Wir werden das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamt- lich tätigen Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern. Das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg wollen wir reformie- ren, um eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung zu schaffen.
Verkehrssicherheit. Die Koalition begrüßt das ehrenamtliche Engagement in den Verkehrswachten des Landes sehr und sieht, dass viele der ständig durch ehrenamtliches En- gagement landesweit zur Präventionsarbeit genutzten Investitionsgüter wie beispielsweise Fahrsimulatoren, Gurtschlitten oder Verkehrsgärten nach jahr- zehntelanger Nutzung Ersatz erfordern, wenn diese wichtige Arbeit fortgesetzt werden soll. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass neben der kontinuierlichen Bereitstellung der Finanzmittel für Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung auch investive Zuschüsse zur Verbesserung der Verkehrsaufklärung zur Verfügung gestellt werden. Die Koalitionspartner sprechen sich für Null Toleranz gegenüber Alkohol und Drogen im Straßenverkehr aus.
Verkehrssicherheit. Der E-Tretroller-Anbieter verfügt über eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherungs- plakette für die Fahrzeuge. • Die angebotenen E-Tretroller entsprechen den Vorschriften der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV). • Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch die Teilnahme der E-Tretroller nicht beeinträchtigt werden. Jede/r NutzerIn hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt oder gefährdet werden (vgl. § 1 StVO). • Der E-Tretroller-Anbieter informiert seine Kundinnen und Xxxxxx mindestens vor dem ersten Fahrtbeginn über die maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zur Nutzung von E- Tretrollern und sorgt für eine ausreichende technische Einweisung der Kunden. Die Kunden werden über die Vorgaben dieser Selbstverpflichtungserklärung vor Vertragsabschluss informiert und stimmen diesen mit Vertragsabschluss zu. • Hinsichtlich der maßgeblichen Regelungen ist insbesondere auf die für die E-Tretroller zulässigen Verkehrsflächen, allgemein im Straßenverkehr freizuhaltende Flächen (u.a. Feuerwehr- anfahrtszonen, Ein-/Ausfahrten, Querungsstellen, Zugangsbereiche des ÖV), die gebotenen Verhaltensregeln im Sinne einer besonderen Rücksichtnahme etwa auf Fußgänger (insbesondere mobilitätseingeschränkte, sehbehinderte und blinde Menschen) und Radfahrer sowie auf die zulässigen Abstellstandorte und freizuhaltende Gehwegbreiten hinzuweisen. • Der E-Tretroller-Anbieter stimmt mit der LH Kiel die geplanten, konkreten Aufstellorte für die E-Tretroller mindestens zwei Werktage vor Beginn des ersten Geschäftstages ab und legt dazu folgende Dokumente vor: 1:1.000 Übersichtskarte, 1:250 Lageplan und Liste als Excel-Datei. Diese Dokumente sind bei Veränderung monatlich zu aktualisieren. • Der E-Tretroller-Anbieter stimmt mit der LH Kiel Flächen (No-Parking-Zones) ab, in denen die Beendigung eines Leihvorgangs grundsätzlich nicht erlaubt ist. NutzerInnen, die einen Leihvorgang dennoch in einem solchen Bereich beenden wollen, werden anbieterseitig durch technische Maßnahmen an der Abmeldung mittels Geofencing gehindert. Der Flächenumfang kann sich ändern. Der E-Tretroller-Anbieter verpflichtet sich, diese Anpassungen kurzfristig in das eigene System zu übernehmen. • Der E-Tretroller-Anbieter hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die E-Tretroller ordnungsgemäß abgestellt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Fahrzeuge nur am Rand oder außer...
Verkehrssicherheit. Das Abstellen von Gegenständen, z. B. Fahrräder, Kinderwagen, Schuhe usw., in Treppenhäusern, Vorkellern, Kellergängen, Torwe- gen usw. ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr und Behinderung im Falle von Bränden nicht gestattet. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises auftreten, haftet der Mieter. Ich / wir habe(n) die Hausgemeinschaftsordnung gelesen, verstanden und sichere(n) deren strikte Einhaltung zu.
Verkehrssicherheit. 5.1 Der*die Entleiher*in hat vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges Sorge dafür zu tragen, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet und sich Warndreieck und Verbandskasten im Fahrzeug befinden.
Verkehrssicherheit. 2. Umweg für Radfahrende
Verkehrssicherheit. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch die Teilnahme der Elektrokleinstfahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. Jede/r Nutzer/In hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt oder gefährdet werden. Die Anbieter beachten diesen Grundsatz beim Inverkehrbringen der Fahrzeuge. • Der Anbieter verfügt über eine allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsplaketten für die eingesetzten Fahrzeuge. • Die angebotenen Fahrzeuge entsprechen den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) • Der Anbieter hat seine Kunden vor Fahrtbeginn über die wesentlichen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zu informieren und für eine ausreichende technische Einweisung der Kunden zu sorgen. Die Kunden werden über die Vorgaben dieser Selbstverpflichtungserklärung vor Vertragsabschluss informiert und stimmen diesen mit Vertragsabschluss zu. • Um Vandalismus und eine dadurch mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit zu vermeiden dürfen keine Kabel, Drähte oder Schläuche außerhalb des Fahrzeugs verlaufen. Wenn es nicht vermieden werden kann, dass Kabel, Drähte oder Schläuche außerhalb des Fahrzeuges verlaufen, müssen diese durch eine spezielle Ummantelung vor Vandalismus geschützt werden. Trotzdem auftretende Beschädigungen dieser außenliegenden Kabel, Drähte und Schläuche müssen vom Fahrzeug selbstständig erkannt werden. Das Fahrzeug muss sich in der Folge für weitere Fahrten sperren und deaktivieren. • Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sollten die Räder der E-Tretroller eine Größe von mindestens 22 cm bzw. 9 Zoll aufweisen.
Verkehrssicherheit. (1) Grabmale, bauliche Anlagen und sonstige Grabausstattungen müssen so beschaffen sein, dass ein gefahrloses Pflegen der Gräber und Begehen der Wege möglich ist.
Verkehrssicherheit. (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B)
Verkehrssicherheit. Das Abstellen von Gegenständen - gleich welcher Art - in Treppenhäusern, Vorkellern, Kellergängen, Torwegen usw. ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet. Für Xxxxxxx, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises auftreten, haftet das betreffende Mitglied.