Common use of Basisinformation über das öffentliche Angebot von Wertpapieren Clause in Contracts

Basisinformation über das öffentliche Angebot von Wertpapieren. 4.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Konditionen und Zeitplan des Angebots Gegenstand des Angebots sind EUR 100.000.000,00 5,25 % Schuldverschreibungen, fällig am 6. Dezember 2024 in einer Stückelung von EUR 1.000,00. Das Angebot setzt sich zusammen aus: (i) einem öffentlichen Angebot der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘ der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main im XETRA- Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwick- lung von Zeichnungsaufträgen sowie über Finanzintermediäre, welches ausschließlich durch die Emitten- tin durchgeführt wird; (ii) einer Privatplatzierung der Schuldverschreibungen an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierun- gen, die durch ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank als Bookrunner durchgeführt wird; (iii) einem Umtauschangebot, wonach die Emittentin die Inhaber der von ihr am 20. Juli 2016 begebenen EUR 75.000.000,00 5,625% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 20. Juli 2021 und einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (ISIN DE000A2AA055) im Rahmen eines voraussichtlich am 8. November 2019 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots einladen wird, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Ausgabepreis je Schuldverschreibung beläuft sich auf EUR 1.000,00 und beträgt damit 100 % des Nennbe- trages. Der Zeitraum, in dem qualifizierte Anleger Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erwerben können, beginnt am 11. November 2019 und endet voraussichtlich am 4. Dezember 2019. Die Umtauschfrist, innerhalb derer Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 der Emittentin Um- tauschaufträge erteilen können, beginnt am 11. November 2019 und endet voraussichtlich am 29. November 2019 um 18:00 Uhr MEZ. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot, die Privatplatzie- rung und das Umtauschangebot. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen oder für den Umtausch im Rahmen des Umtauschangebots. Es besteht keine Priori- sierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeichner des Öffentlichen Ange- bots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Anleger können Zeichnungsange- bote bzw. Umtauschaufträge in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgeben, wobei das Volumenen des Zeichnungsangebots bzw. des Umtauschauftrags stets durch den Nennbetrag teilbar sein muss. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. So- lange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungs- funktionalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweili- gen Zeitabschnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Um- tauschangebots vom 11. November 2019 bis zum 29. November 2019 erteilten Umtauschaufträge grundsätz- lich jeweils vollständig zugeteilt, wobei die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunktionalität zuge- gangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. So- bald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsan- gebote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zuge- gangenen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICF. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kür- zen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisen. Gesamtkosten und Kosten für den Anleger Die Emittentin schätzt, dass die zu erwartenden Gesamtkosten der Emission ungefähr EUR 3,09 Mio. betragen werden. Anlegern werden keine Kosten der Emittentin in Rechnung gestellt.

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Basisinformation über das öffentliche Angebot von Wertpapieren. 4.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Konditionen und Zeitplan des Angebots Gegenstand des Angebots sind bis zu EUR 100.000.000,00 5,25 7,5 % Schuldverschreibungen, fällig am 627. Dezember 2024 September 2028 in einer Stückelung von EUR 1.000,00. Das Angebot setzt sich zusammen aus: (i) einem öffentlichen Angebot der Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen, welches ausschließlich durch die Emit- tentin durchgeführt wird, in a. der Bundesrepublik Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct PlaceDirectPlace‘ der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main im XETRA- XETRA-Handelssystem oder einem an dessen des- sen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwick- lung Abwicklung von Zeichnungsaufträgen Zeich- nungsaufträgen; b. in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Tageblatt; c. in Österreich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautba- rungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionska- lender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“); d. sowie in den genannten Ländern jeweils über Finanzintermediäre, welches ausschließlich durch die Emitten- tin durchgeführt wird; (ii) einer Privatplatzierung der Schuldverschreibungen an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Deutschland, in Luxemburg, Österreich und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen Aus- nahmebestimmungen für Privatplatzierun- genPrivatplatzierungen, die durch ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank als Bookrunner durchgeführt wird; (iii) einem Umtauschangebot, wonach die Emittentin die Inhaber der von ihr am 2006. Juli 2016 Dezember 2019 begebenen EUR 75.000.000,00 5,625100.000.000,00 5,25% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 2006. Juli 2021 Dezember 2024 und einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (ISIN DE000A2AA055DE000A2YN3Q8) im Rahmen eines voraussichtlich am 830. November 2019 August 2023 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots einladen wird, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 2019/2024 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Ausgabepreis je Schuldverschreibung beläuft sich auf EUR 1.000,00 und beträgt damit 100 % des Nennbe- tragesNennbetrages. Das öffentliche Angebot beginnt am 04. September 2023 und endet am 25. September 2023, 12.00 Uhr MESZ. Der Zeitraum, in dem qualifizierte Anleger Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erwerben können, beginnt am 11. November 2019 September 2023 und endet voraussichtlich am 425. Dezember 2019September 2023, 16.00 Uhr MESZ. Die Umtauschfrist, innerhalb derer Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 2019/2024 der Emittentin Um- tauschaufträge erteilen können, beginnt am 1131. November 2019 August 2023 und endet voraussichtlich am 2921. November 2019 September 2023 um 18:00 24:00 Uhr MEZMESZ. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot, die Privatplatzie- rung Privat- platzierung und das Umtauschangebot. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote Zeichnungsan- gebote für Schuldverschreibungen oder für den Umtausch im Rahmen des Umtauschangebots. Es besteht be- steht keine Priori- sierung Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeichner des Öffentlichen Ange- botsAngebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Anleger können Zeichnungsange- bote Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgeben, wobei das Volumenen des Zeichnungsangebots bzw. des Umtauschauftrags stets durch den Nennbetrag teilbar sein muss. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen von der Emittentin und nach Rücksprache mit ICF festgelegt. So- lange Es erfolgen keine Zwischenzuteilungen. Im Falle einer Überzeichnung vorliegthat die Emittentin hat das Recht, werden (i) die Angebote zu reduzieren oder einzelne Zeichnungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungs- funktionalität der Deutsche Börse AG eingestellten Umtauschangebots und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweili- gen Zeitabschnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Rahmen Rah- men des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die Zeichnungsangebots nach eigenem Ermessen nach Rücksprache mit ICF iabzulehnen. Im Rahmen Falle einer Reduzierung oder Ablehnung von Zeichnungen wird den Anlegern der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Um- tauschangebots vom 11. November 2019 bis zum 29. November 2019 erteilten Umtauschaufträge grundsätz- lich jeweils vollständig zugeteilt, wobei die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunktionalität zuge- gangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. So- bald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsan- gebote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zuge- gangenen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICFjeweilige Zeichnungsbetrag zurückgezahlt. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigtAnleger werden über ihre jeweilige Depotbank darüber informiert, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kür- zen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisenin welchem Um- fang ihre Zeichnungen angenommen wurden. Gesamtkosten und Kosten für den Anleger Die Emittentin schätzt, dass die zu erwartenden Gesamtkosten der Emission ungefähr und des Angebots unge- fähr EUR 3,09 Mio. 2.000.000,00 betragen werden. Anlegern werden keine Kosten der Emittentin in Rechnung gestellt.

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Samples: rohstoff.de, cms.boerse-frankfurt.de