Zusammenfassung Musterklauseln

Zusammenfassung. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Der Anlageentscheid muss sich nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen. Der jeweilige Emittent kann für den Inhalt der Zusammenfassung nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.
Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".
Zusammenfassung. Abschnitt a) Einleitung mit Warnhinweisen Datum der Billigung des Prospekts: 2. September 2020 Warnhinweise: Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen und sich darüber bewusst sein, dass er das gesamte oder einen Teil des angelegten Kapitals verlieren könnte. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht wer- den, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Pros- pekts zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformatio- nen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Abschnitt b) Basisinformationen über die Emittentin Wer ist Emittentin der Wertpapiere? 1 Die Angaben auf der Internetseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. Alleinige Gesellschafterin der Emittentin ist die Karlsberg Holding, die wiederum von der Karlsberg Brauerei KG Xxxxx kontrolliert wird und die somit mittelbar die Emittentin kontrolliert. Die Emittentin und ihre Gesellschafterin, die Karlsberg Holding, haben einen unbefristeten Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Danach ist die Emit- tentin verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Karlsberg Holding abzuführen. Die Karlsberg Holding ist verpflichtet, eventuelle Verluste der Emittentin auszugleichen. Die Karlsberg Brauerei-Gruppe ist eine traditionsreiche, familiengeführte Brauereigruppe. Das Unternehmen ver- folgt eine auf Konsumentenbedürfnisse fokussierte Strategie der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs eines breiten Sortiments alkoholischer und alkoholfreier Getränkemarken im Handel (insb. Lebensmitteleinzelhandel und Getränkefachhandel) sowie im Außer-Haus-Markt (insb. Hotels, Gaststätten, Veranstaltungen). Dabei stehen die strategischen Marken „Karlsberg“ und „MiXery“ mit einem Portfolio an alkoholhaltigen...
Zusammenfassung. Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über einige wichtige Informationen in diesem Prospekt. Er stellt keine vollständige Beschreibung aller wichtigen Informationen dar, die in Verbindung mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds zu berücksichtigen sind. Der Abschnitt gilt vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen in diesem Prospekt und dem Nachtrag zu den jeweiligen Anteilen des Fonds und ist in Verbindung mit diesen zu lesen. Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds und eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde. Die Gesellschaft hat die Haftung ihrer Fonds getrennt, und folglich werden sämtliche Verbindlichkeiten, die ein Fonds eingegangen ist oder die einem Fonds zuzuschreiben sind, ausschließlich aus dem Vermögen dieses Fonds beglichen. Fonds Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, können vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit ausgegeben werden. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die gemäß den Vorgaben in den OGAW- Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
Zusammenfassung. Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.
Zusammenfassung. Mit den Asset-Equity-Convertibles kombinieren Anleger Immobiliensparen mit Startup- Investment. Anleger können die Convertibles vollständig als Immobilienguthaben einsetzen. Vorteil: Bei Asset-Equity-Convertibles verzichten Anleger auf den Grundbucheintrag und erwerben die Option von Beginn an. Aus diesem Grund entfällt der Kostenanteil für die Eintragung des Eigentumsanteils. Der Startpreis des Asset-Equity Convertible liegt dadurch inklusive Option bei 151,50 €.
Zusammenfassung. First Equity-Convertibles stellen eine Risikoinvestition in Form von hoch verzinsten, vinkulierten Namensschuldverschreibungen mit sehr lukrativer Wandlungsoption dar. Aufgrund der sehr hohen Wandlungswahrscheinlichkeit dürfen auch sie als übertragbares Immobilienguthaben genutzt werden.
Zusammenfassung. Der First Asset-Coin Convertible kombiniert eingetragenes Immobilieneigentum mit Startup- Wandelanleihe und legt die erste Wandlungsphase für das Asset-Convertible-Modell fest. Beim Nennwertverfahren kann er den entscheidenden Vorteil bringen, wenn Immobiliensparer um Zuschlag oder Zuteilung einer Immobilie konkurrieren. Seine Sonderstellung verdient er durch die deutlich frühere Wandlung (ab 19 Mio. Anteilen) und der hohen Anzahl (20 Stück) der jungen Anteile zum Preis von 10 € pro jungem Anteil erworben werden können, die im Zuge von Kapitalerhöhungen auf bis zu 400 Mio. Euro Stammkapital entstehen.
Zusammenfassung. Die Asset-Coin-Convertibles stellen Mezzaninekapital in Form einer Wandelanleihe dar. Sie werden durch Wandlung einer Upgradeoption erzeugt, nachdem Erwerber von Asset-Coins eine Upgradeoption hinzugebucht bzw. erworben haben. Diese Option wird gegenüber Verbrauchern als Käufer mit 25 € abgerechnet. Bei der Umwandlung von Immobilieneigentum in übertragbares Immobilienguthaben werden Eigentümern im Rahmen von Marketingaktionen die Optionen auch zu Preisen zwischen 5 € und 12,50 € angeboten. Sobald die Option aktiviert wird, erfolgt ein Upgrade zum Asset-Coin- Convertible. Jeder Asset-Coin-Convertible behält die Prägung und den Grundbucheintrag des zugehörigen Immobilienbruchteilseigentums. Dadurch ist das Bruchteilseigentum der mit der Option verbundenen Immobilie an den Convertible gebunden. Beim Verkauf dieses Immobilieneigentums können Steuervorteile entstehen, wenn die Immobilie selbst bewohnt wurde oder die Spekulationsfrist eingehalten wurde. Die ersten 2 Millionen Asset-Coin- Convertibles erhalten einen garantierten Rücknahmepreis von 400 € nach 20 Jahren.
Zusammenfassung. Der Asset-Coin stellt einen Immobilienanteil als Bruchteilseigentum mit einem Nennwert von (zu Beginn) 125 € dar. In der Praxis wird dazu eine Vollmacht der Immobiliensparer zu Gunsten der Immotausch GmbH, respektive der vermögensverwaltenden Gesellschaften bei einem Notar beurkundet. Diese Vollmacht ermächtigt die Bevollmächtigten, im Rahmen des Immobilienabonnements Bruchteilseigentum bis zum Wert von 0.000 € je Immobilie für den Anleger zu erwerben. Als Besitzer von Asset-Coins werden Anleger sogar im Grundbuch der jeweiligen Immobilie geführt. Sie sind Immobilieneigentümer. Die anteiligen Mieteinnahmen werden aufgrund der Rückgabeoption von Immotausch verwaltet. Die Asset-Coins berechtigen, anteilige Besitzansprüche für auf Xxxxxxxxxx.xxx angebotene Immobilien geltend zu machen. Die Immotausch GmbH erwirbt diese Immobilien unter anderem mit den Investitionen der Anleger.