Zusammenfassung Musterklauseln

Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".
Zusammenfassung. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Der Anlageentscheid muss sich nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen. Der jeweilige Emittent kann für den Inhalt der Zusammenfassung nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.
Zusammenfassung. Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über einige wichtige Informationen in diesem Prospekt. Er stellt keine vollständige Beschreibung aller wichtigen Informationen dar, die in Verbindung mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds zu berücksichtigen sind. Der Abschnitt gilt vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen in diesem Prospekt und dem Nachtrag zu den jeweiligen Anteilen des Fonds und ist in Verbindung mit diesen zu lesen. Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds und eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde. Die Gesellschaft hat die Haftung ihrer Fonds getrennt, und folglich werden sämtliche Verbindlichkeiten, die ein Fonds eingegangen ist oder die einem Fonds zuzuschreiben sind, ausschließlich aus dem Vermögen dieses Fonds beglichen. Fonds Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, können vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit ausgegeben werden. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die gemäß den Vorgaben in den OGAW- Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
Zusammenfassung. First Equity-Convertibles stellen eine Risikoinvestition in Form von hoch verzinsten, vinkulierten Namensschuldverschreibungen mit sehr lukrativer Wandlungsoption dar. Aufgrund der sehr hohen Wandlungswahrscheinlichkeit dürfen auch sie als übertragbares Immobilienguthaben genutzt werden.
Zusammenfassung. Der Asset-Coin stellt einen Immobilienanteil als Bruchteilseigentum mit einem Nennwert von (zu Beginn) 125 € dar. In der Praxis wird dazu eine Vollmacht der Immobiliensparer zu Gunsten der Immotausch GmbH, respektive der vermögensverwaltenden Gesellschaften bei einem Notar beurkundet. Diese Vollmacht ermächtigt die Bevollmächtigten, im Rahmen des Immobilienabonnements Bruchteilseigentum bis zum Wert von 0.000 € je Immobilie für den Anleger zu erwerben. Als Besitzer von Asset-Coins werden Anleger sogar im Grundbuch der jeweiligen Immobilie geführt. Sie sind Immobilieneigentümer. Die anteiligen Mieteinnahmen werden aufgrund der Rückgabeoption von Immotausch verwaltet. Die Asset-Coins berechtigen, anteilige Besitzansprüche für auf Xxxxxxxxxx.xxx angebotene Immobilien geltend zu machen. Die Immotausch GmbH erwirbt diese Immobilien unter anderem mit den Investitionen der Anleger.
Zusammenfassung. Mit den Asset-Equity-Convertibles kombinieren Anleger Immobiliensparen mit Startup- Investment. Anleger können die Convertibles vollständig als Immobilienguthaben einsetzen. Vorteil: Bei Asset-Equity-Convertibles verzichten Anleger auf den Grundbucheintrag und erwerben die Option von Beginn an. Aus diesem Grund entfällt der Kostenanteil für die Eintragung des Eigentumsanteils. Der Startpreis des Asset-Equity Convertible liegt dadurch inklusive Option bei 151,50 €.
Zusammenfassung. Der First Asset-Coin Convertible kombiniert eingetragenes Immobilieneigentum mit Startup- Wandelanleihe und legt die erste Wandlungsphase für das Asset-Convertible-Modell fest. Beim Nennwertverfahren kann er den entscheidenden Vorteil bringen, wenn Immobiliensparer um Zuschlag oder Zuteilung einer Immobilie konkurrieren. Seine Sonderstellung verdient er durch die deutlich frühere Wandlung (ab 19 Mio. Anteilen) und der hohen Anzahl (20 Stück) der jungen Anteile zum Preis von 10 € pro jungem Anteil erworben werden können, die im Zuge von Kapitalerhöhungen auf bis zu 400 Mio. Euro Stammkapital entstehen.
Zusammenfassung. Die Asset-Coin-Convertibles stellen Mezzaninekapital in Form einer Wandelanleihe dar. Sie werden durch Wandlung einer Upgradeoption erzeugt, nachdem Erwerber von Asset-Coins eine Upgradeoption hinzugebucht bzw. erworben haben. Diese Option wird gegenüber Verbrauchern als Käufer mit 25 € abgerechnet. Bei der Umwandlung von Immobilieneigentum in übertragbares Immobilienguthaben werden Eigentümern im Rahmen von Marketingaktionen die Optionen auch zu Preisen zwischen 5 € und 12,50 € angeboten. Sobald die Option aktiviert wird, erfolgt ein Upgrade zum Asset-Coin- Convertible. Jeder Asset-Coin-Convertible behält die Prägung und den Grundbucheintrag des zugehörigen Immobilienbruchteilseigentums. Dadurch ist das Bruchteilseigentum der mit der Option verbundenen Immobilie an den Convertible gebunden. Beim Verkauf dieses Immobilieneigentums können Steuervorteile entstehen, wenn die Immobilie selbst bewohnt wurde oder die Spekulationsfrist eingehalten wurde. Die ersten 2 Millionen Asset-Coin- Convertibles erhalten einen garantierten Rücknahmepreis von 400 € nach 20 Jahren.
Zusammenfassung. Die Universität für angewandte Kunst Wien erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung ein Grundbudget in der Höhe von EUR 106,216.000.- sowie nach derzeitiger Schätzung Hochschulraum-Strukturmittel in der Größenordnung von etwa EUR 7,730.000.--. Insgesamt ergibt dies ein Globalbudget mit einem vorläufig-fiktiven Gesamtbetrag in der Höhe von EUR 113,946.000.- für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018. Zusätzlich werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt: ­ die Mittel für das Mietobjekt VZA7 einschließlich Ausweichquartieren und Übersiedlungen nach Maßgabe des Baufortschritts und Fälligkeit: Maximalkostenrahmen 2016-2018: EUR 13,838.000.- ­ die ab dem Jahr 2016 anfallenden Bezugserhöhungen gemäß § 12 Abs. 3 und 4 UG, ­ die Studienbeitragsersätze und die Mehrkosten aus der Administration der Studienbeiträge gemäß § 141 UG. Der Bund leistet gem. BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund- und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliotheken- verbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals gem. § 101 Abs. 3 UG; bzw. der Durchführungsverordnung gem. BGBl II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliotheken, die gem. § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Uni- versitäten. Der Bericht über die Umsetzung der Leistungsvereinbarung wird von der Angewandten in der mit den bis- herigen Wissensbilanzen 2010 bis 2014 erprobten und mit dem BMWFW abgesprochenen integrierten Form gelegt. Darin ist auch ein Bericht über die Aktivitäten im Bereich der Bibliothek (Bibliothekenver- bund, Teilnahme an der gemeinsamen Ausbildung des Personals) enthalten.
Zusammenfassung. Im Juli 2020 verabschiedete der Deutsche Bundes- tag das Kohleausstiegsgesetz und wollte damit einen Schlusspunkt unter eine jahrelange und erbittert ge- führte Xxxxxxx um das Ende der deutschen Kohlever- stromung setzen. An die Schließung von Tagebauen und Kraftwerken bis spätestens 2038 – wie im Gesetz vereinbart – knüpfen weitreichende Umbauprozesse in den betroffenen Regionen an, die durch das Struktur- stärkungsgesetz gesteuert, abgefedert und finanziell unterfüttert werden sollen. Die vorliegende Studie betrachtet den anstehenden Transformationsprozess im Mitteldeutschen Braunkoh- lerevier in Sachsen-Anhalt aus sozial-ökologischer Per- spektive. So stehen die späten Abschaltdaten des Kraft- werksparks in der Kritik: Ein finales Ausstiegsdatum um 2038 ist nicht ausreichend, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig reaktiviert der Wandel der öko- nomischen Strukturen rund um einst bedeutsame In- dustriezweige und die Braunkohle im Revier Ängste vor einem erneuten Strukturbruch. Denn wie die indus- triellen Aktivitäten sich im Wortsinn in die Landschaften eingegraben haben, haben sich Brüche wie die Wende und die Eingliederung in die bundesdeutsche Ökono- mie in kollektive Identitäten eingeschrieben. Die Autor*innen dieser Studie nehmen eine Bewer- tung des Kohleausstiegsgesetzes vor und liefern ei- nen Überblick zu den gesetzlichen Rahmenbedin- gungen des Strukturwandels. Zudem analysieren sie die dominanten Diskurse, Akteursgruppen und po- litisch-administrativen Räume für Strukturwandel in der Mitteldeutschen Region. Es wird deutlich, dass die verantwortlichen Akteure wie die Landesregierung, die länderübergreifenden Koordinierungsgremien und institutionelle Akteure mit einer wachstumsorientier- ten Vision für das Mitteldeutsche Revier ein verengtes Verständnis von regionaler Entwicklung haben. Ihnen geht es um die Förderung sogenannter Innovations- branchen rund um Wasserstoff bzw. die Ansiedlung großer Unternehmen. In Bezug auf die angestoßenen Umbauprozesse ver- suchen die Autor*innen folgende Fragen zu beantwor- ten: Welche Weichen werden durch die spezifische Ar- chitektur des Strukturstärkungsgesetzes gestellt und wie sind diese aus sozial-ökologischer Perspektive zu bewerten? Welche Handlungsspielräume ergeben sich für den Umbau der Industrielandschaft und eine nachhaltige Energieversorgung, welche für Demokra- tisierungsprozesse? Wie können zivilgesellschaftliche Akteure und Anwohner*innen stärker als bisher in den Strukturwandel ...