Baumaßnahmen an der Feldbergstraße Musterklauseln

Baumaßnahmen an der Feldbergstraße. Für die neuen Zufahrten zu dem Erweiterungsbau wird der obere Bereich der Feldbergstraße auf Kosten des Altkönig-Stiftes ausgebaut. Zur Zeit ist die Straße etwa auf Höhe der künftigen Einfahrt zu den UG-Stellplätzen abgepollert, und oberhalb nur in reduzierter Breite fertiggestellt. Die Straße wird im gleicher Bauart wie der vorhandene Bestand auf ca. 45 m Länge ergänzt, sodass die Zufahrt bis zum Haupteingang des Neubaus möglich ist. Ergänzt wird die Fahrbahn in vorhandener Breite, sowie den einseitig vorhandenen Gehweg und die begrünte Böschung. Im Zuge dieses Ausbaus werden auch die Entwässerung, die Wasserleitung und die Straßenbeleuchtung ergänzt. Die Poller werden am neuen Abschluss der Feldbergstraße neu gesetzt. Die Wegefläche leitet dann in den Waldweg über, wie es im Bestand bereits vorhanden ist. Für die Herstellung der unterirdischen Anbindung wird die Feldbergstraße unterquert. Dazu wird in diesem Bereich der Belag einschließlich des Unterbaus aufgenommen, und der Versorgungsgang in offener Bauweise errichtet. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen werden gesichert, oder in Absprache mit den Versorgungsunternehmen und den Brandschutzdienststellen vorübergehend stillgelegt (Stichleitungen). Sämtliche Leitungen, sowie die Straße selbst werden auf Kosten des Altkönig-Stiftes funktionstüchtig, wie im Bestand vorhanden wieder hergestellt. Vor Ausführung der Baumaßnahmen erfolgt eine gemeinsame Beweissicherung, nach Abschluss der Bautätigkeiten wird eine gemeinsame Abnahmebegehung mit der Stadt Kronberg durchgeführt. Für die Baustellenandienung wird auf Kosten des Altkönig-Stiftes für die Bauphase ein bestehender Forst- und Waldweg ertüchtigt. Dazu wird ein separater Gestattungsvertrag mit der Stadt Kronberg als Eigentümerin des Waldes abgeschlossen. Die baulichen Maßnahmen der Ertüchtigung – Aufschotterung, Bilden von Ausweichstellen, und Herstellen der notwendigen Kurvenradien – sind mit der Forstbehörde und mit der Stadt abgestimmt. Die Unterhaltung der Baustraße während der Bauphase obliegt dem Altkönig-Stift bzw. wird im Rahmen der Bauverträge durch die Baufirmen geleistet. Die temporäre Baustraße wird nach Abschluss der Bautätigkeiten durch das Altkönig-Stift auf den vorherigen Zustand zurückgebaut.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.