Baumängel und Schäden an den Solarparks. Die Photovoltaikanlagen, die von den Ziel-, Objektgesellschaften gehalten werden und seitens eines Generalunternehmers errich- tet werden sollen, könnten mit Baumängeln behaftet sein, die bei der technischen Abnahme unbemerkt blieben oder die erst im Laufe der Zeit entstehen. Insoweit besteht das Risiko, dass Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verspätet oder schlecht erfüllt werden oder nicht durchsetzbar sind. Weiterhin könnten die Mängel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftreten und dadurch keine Ansprüche mehr bestehen. In sämt- lichen vorab dargestellten Fällen könnte sich das Ergebnis des Publikums-AIF und damit die Auszahlungen des Anlegers ver- ringern, bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
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