Bearbeitungen Musterklauseln

Bearbeitungen. Die Arbeitnehmerin erteilt zur Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Verfilmung, Wiederverfil- mung, Synchronisation und Übersetzung des Werkes und seines Titels oder der Darbietung und zu der Nutzung, auch in Ausschnitten, im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (5) ihre Einwilligung, wenn damit keine Entstellungen oder andere Be- einträchtigungen verbunden sind (§§ 23, 39, 83, 88, 93, 95 UrhG).
Bearbeitungen. Der Beschäftigte erteilt zur Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Syn- chronisation und Übersetzung seiner erbrachten Vertragsleistung und zu de- ren ausschließlicher Nutzung auch in Ausschnitten, im Rahmen von TZ 13.2 seine Einwilligung, wenn damit keine Entstellungen oder anderen Beein- trächtigungen verbunden sind (§§ 14, 23, 39, 83, 88, 93, 95 URG). Ins- besondere sind Änderungen der Produktion zulässig, soweit sie aufgrund der für RIAS geltenden Grundsätze für die Programmarbeit, aufgrund pro- duktionsbedingter oder sendetechnischer Erfordernisse geboten sind. Der Hauptregisseur eines Fernsehfilmwerkes ist hiervon zu unterrichten, wenn die Änderungen wesentlich sind.
Bearbeitungen. Die elektronische Version des Beitrags wird der digitalen Langzeitarchivierung zugeführt. Zu diesem Zweck ist die Universität Innsbruck berechtigt, am Beitrag Veränderungen technologischer Art vorzunehmen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist. Der/die Autor*in räumt der Universität Innsbruck zudem das Recht ein, Bearbeitungen des Beitrags zur Erhöhung der Barrierefreiheit (z.B. Übersetzung in leichte Sprache, Gebärdensprache) anzufertigen. Der/die Autor*in wird über entsprechende Bearbeitungen vorab informiert und kann die Endfassung vor Veröffentlichung begutachten, um etwaige dadurch berührte geistige Interessen geltend zu machen. Der/die Autor*in erklärt, dass die eingeräumte Werknutzungsbewilligung solche Bearbeitungen mit umfasst. Für die Universität Innsbruck besteht keine Verpflichtung zur Ausübung der eingeräumten Rechte. Die eingeräumten Rechte sind nicht übertragbar und nur dann unterlizenzierbar, wenn die Universität Innsbruck den Publikationsserver (oder eine ähnliche vergleichbare Plattform) durch einen Dritten betreiben lässt. Die eingeräumten Rechte werden unwiderruflich erteilt. Davon unberührt sind jedoch die den Urheber*innen nach Vertrag oder Gesetz zustehenden Rechte, den Vertrag aus anderen Gründen aufzuheben, vom Vertrag zurückzutreten oder dessen Erfüllung zu begehren. Der eingereichte Beitrag kann von den Urheber*innen selbst und/oder – bei entsprechender Rechteeinräumung durch die Urheber*innen – von Dritten weiterhin verwertet werden. Klargestellt wird, dass die der Universität Innsbruck eingeräumte Werknutzungsbewilligung auch dann aufrecht bleibt, wenn nach Abschluss dieser Vereinbarung Dritten ausschließliche oder nicht ausschließliche Werknutzungsrechte am eingereichten Beitrag eingeräumt werden. Dritte sind auf diesen Umstand hinzuweisen.

Related to Bearbeitungen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.