Bemessungsgrundlage. Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze des EIU.
Bemessungsgrundlage. Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze und Entgelte des EIU. Die Darlegung der Entgeltgrundsätze erfolgt in den NBS-BT. Die Darlegung der Entgelte erfolgt in der als Anlage zu den NBS genommenen Liste der Entgelte.
Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert im jeweiligen Geschäftsjahr. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahrs zugrunde gelegt.
Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
Bemessungsgrundlage. Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Schienenwege und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze des Betreibers der Schienenwege.
Bemessungsgrundlage. 1. Der Betrag, auf dem die Steuer erhoben wird, ist der Betrag ohne jeden Abzug.
Bemessungsgrundlage a. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufen- den Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittli- chen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jewei- ligen Geschäftsjahr („Bemessungsgrundlage“) und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Investmentge- sellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kom- manditkapitals.
Bemessungsgrundlage. A 84. (1) Die Bemessungsgrundlage der Pension (§ A 78) ist wie folgt zu ermitteln:
Bemessungsgrundlage. (1) Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze der Lutra GmbH.
Bemessungsgrundlage. Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Schienenwege und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze, nebst den Entgelten der HIG. Die Darlegung der Entgeltgrundsätze erfolgt in Abschnitt 3 der SNB-BT HIG.