Beendigungsschutz Musterklauseln

Beendigungsschutz. Der MDR spricht während der Dauer der tarifvertraglichen Mutterschafts-Hilfe bis zum Ablauf der Schutzfrist keine Mitteilung gemäß Ziffer 4.6 aus, wenn dem MDR zur Zeit der Mitteilung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung mitgeteilt wird. Endet ein mit der Freien Mitarbeiterin abgeschlossener Rahmenvertrag innerhalb eines unter Absatz 1 dieser Ziffer genannten Zeitraumes und die Beschäftigung soll darüber hinaus nicht fortgesetzt werden, so muss eine Mitteilung gemäß Ziffer 4.6 in Erfüllung der tarifvertraglichen Verpflichtun- gen gleichwohl erfolgen.