Zahlung Musterklauseln

Zahlung. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
Zahlung. Der Kunde erhält monatliche Abrechnungen. Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungserteilung zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung des Kunden ist bewirkt, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung von dem Auftragnehmer nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. Für jede Mahnung, die die Auftragnehmer dem Kunden innerhalb des Verzuges zustellt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro versandter Mahnung erhoben. Eine vertragsgemäße Belieferung des Kunden mit Medieninhalten im Bereich Medienbeobachtung, Pressespiegel und Medienanalyse erfolgt immer unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Auftragnehmers durch dessen Zulieferer mit den entsprechenden Medieninhalten (wie z. B. Zeitungs- und Zeitschriftenmaterial, Web-Content, TV und Hörfunkbeiträge) und nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten sind. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde umgehend informiert. Aus urheberrechtlichen und technischen Gründen ist der Auftragnehmer darauf angewiesen, dass seine vertraglich geschuldete Tätigkeit der Medienbeobachtung, dem Pressespiegel und der Medienanalyse durch Rechercheure, also auf menschlicher Leistung basierend, erbracht wird. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Medienauswertung übernommen werden. Der Kunde kann keinerlei Rechte geltend machen, die darauf beruhen, dass von dem Auftragnehmer nicht alle Erwähnungen, die den in dem Auftrag bezeichneten Suchbegriffen entsprechen, recherchiert werden konnten. Erhält der Kunde Medieninhalte, die nicht vertragsgemäß sind, so kann er diese innerhalb einer Frist von 30 Tagen unter Beifügung der fehlerhaften Medieninhalte schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer reklamieren. Bei berechtigten Reklamationen erhält er eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Medienpreises, die mit zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers verrechnet wird. Ein Anspruch auf Nachlieferung ist im Übrigen ausgeschlossen, sofern die Nachlieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist und der Auftragnehmer diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlä...
Zahlung. 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werden.
Zahlung. 11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
Zahlung. 4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
Zahlung. (1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Xxxx das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird.
Zahlung. 9.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Zahlung. (VOL/B § 17)