Zahlung. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
Zahlung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. nach gemeldeter Versandbereit- schaft gewähren wir 2 % Skonto, ebenso bei Zahlung im Bankeinzugsverfahren. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchergeschäften werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Zinssatz berechnet. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen. 1/3 des Auftragswertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug, Restbetrag 14 Tage nach Lieferdatum oder gemeldeter Lieferbereitschaft mit 2 % Skonto innerhalb von 30 Tagen netto. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber zum Einzug übernommen. Zahlung gilt demnach erst nach Einlösung als erfolgt. Die Wechselsteuern, Bankdiskont und sonstige Einzugsspesen werden dem Kunden gesondert berechnet, falls nicht eine anderweitige Abrechnung oder Verrechnung dieser Spesen erfolgt. Gleiches gilt für von uns Schecks. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht verlängert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständ-lichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung oder auch nur eine von mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminsverlust in der Weise ein, dass die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen, auf jeden Fall ist ein allfälliges Zurückbehalt...
Zahlung. 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.
Zahlung. 11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
Zahlung. 4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
Zahlung. 9.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Zahlung. (1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Xxxx das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird.
Zahlung. (VOL/B § 17)