Begriffsdefinition Ausland Musterklauseln

Begriffsdefinition Ausland. Der örtliche Geltungsbereich derjenigen Leistungen, welche im Kapitel „D – Assistance Pannenhilfe“ unter Ausland aufgeführt sind, bezieht sich auf den in der Police ersichtlichen Geltungsbereich gemäss D 1.1; umliegende Länder oder Europa je ohne CH/FL.