Beigestellte Ware Musterklauseln

Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 30 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materi- als zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 30 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 5 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1.Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 5% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. 4.2.Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleis- tung. 4.3.Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellun- gen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berech- tigt, dem Kunden einen Zuschlag von 15 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 20% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
Beigestellte Ware. 4.1. Für vom Kunden bereitgestellte Geräte und sonstige Materialien wird keinerlei Gewährleistung und Haftung übernommen. Dies gilt nicht, soferne uns grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln zur Last liegt.