Beigestellte Ware Musterklauseln

Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 30 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materi- als zu berechnen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Xxxx bei- zustellen, die mit den Herstellervorgaben über- einstimmen. 4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Beigestellte Ware. 4.1.Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen. 4.2.Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. 4.3.Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen. 4.2. Sind beigestellte Waren nicht durch Rechnungen belegbar, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 100% auf den Monteur-Montagesatz zu berechnen. 4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonsti- ge Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleis- tung. 4.4. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellun- gen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. 4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistel- lungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. Für vom Kunden bereitgestellte Geräte und sonstige Materialien wird keinerlei Gewährleistung und Haftung übernommen. Dies gilt nicht, sofern uns grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln zur Last liegt.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 0,5% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 12.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. 12.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. 12.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben über- einstimmen. 4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Beigestellte Ware. Geräte oder sonstige Materialien, die vom Kunden beigestellt werden, sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.