Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf ...
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Gewährleistung und Haftung. 12.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder • durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
12.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12.4. Sollten die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen nachzuweisen, dass d...
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. ...
Gewährleistung und Haftung a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
Gewährleistung und Haftung. 7.1 exocad ist nicht der Entwickler oder Hersteller der Bibliotheken, sondern hat diese von Drittherstellern in Lizenz übernommen und nicht getestet. Daher kann exocad im Hinblick auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit oder Eignung der Bibliotheken für einen bestimmten Zweck keine Gewährleistung übernehmen. Bevor Sie die Bibliotheken für reale Patienten einsetzen, müssen Sie diese ordnungsgemäß testen und auswerten. Zum Ausführen der exocad-SoLware sind keine Bibliotheken notwendig oder erforderlich. Wenn Sie sich aus freien Stücken entscheiden, zusammen mit der exocad- SoLware Bibliotheken zu verwenden, so geschieht dies auf eigenes Risiko. Gewährleistung und HaLung im Hinblick auf die exocad-SoLware werden durch die jeweilige EULA geregelt.
7.2 Wenn Sie Fehlfunktionen, falsche Daten oder Ähnliches feststellen, wodurch die Verwendbarkeit der Bibliotheken beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden könnten, müssen Sie den zuständigen Dritthersteller umgehend benachrichtigen und alle diesbezüglichen Informationen und Dokumentationen bereitstellen. Wenn Sie exocad benachrichtigen, wird exocad Ihre Nachricht direkt an den zuständigen Dritthersteller weiterleiten und Abhilfe anfordern. Sollte exocad der Ansicht sein, dass eine Bibliothek ein Risiko für die Patientensicherheit birgt, informiert exocad Sie entsprechend und weist Sie an, die Nutzung der betreffenden Bibliothek so lange auszusetzen, bis der Mangel durch den Dritthersteller behoben wurde. Dies beeinträchtigt die allgemeine Verwendbarkeit der exocad- SoLware entsprechend ihren Produktspezifikationen nicht. Wenn Sie trotz entsprechender Warnung durch exocad eine Bibliothek weiterverwenden, tragen Sie alleine die Verantwortung für diese Nutzung.
7.3 exocad ist nur für Schäden verantwortlich, die Ihnen entstehen, falls diese (a) auf vorsätzliches Fehlverhalten oder (b) grobe Fahrlässigkeit seitens exocad zurückgehen (c) Schäden an Leib, Leben und Gesundheit verursachen, (d) eine Folge schwerer Vertragsverletzungen im Rahmen dieser Allgemeinen GeschäLsbedingungen sind oder (e) durch eine Garantie seitens exocad abgesichert oder eine Folge eines arglistig verschwiegenen Mangels sind. Die HaLung gemäß den geltenden gesetzlich zwingenden produkthaLungsrechtlichen VorschriLen bleibt unberührt. In allen anderen Fällen ist die HaLung durch exocad ausgeschlossen.
7.4 Im Fall von Abschnitt 7.3 (d) ist die HaLung auf eine Summe beschränkt, die einem für exocad typischerweise vorhersehbaren Sc...
Gewährleistung und Haftung. 9.1 Sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, gelten bei einem Handelskaufvertrag die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 Abs. 2 HGB. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen.
9.2 Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Einstandspflicht für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
9.3 Northrail GmbH Tel. +00 00 0000 00 0-0 Amtsgericht Hamburg Geschäftsführung: Xxxxx Kontor | Xxxxxxxxxxx 00 Fax +00 00 0000 00 0-000 HRB 116060 Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx USt-ID-Nr.: DE 258126997 Xxxxxxx Xxxxx-Xxx Kaufgegenstand. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung liegt in unserem Ermessen.
9.4 Soweit in den Ziffer 9.5 – 9.7 nicht anders geregelt, sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
9.5 Der Haftungsausschluss nach Ziffer 9.4 gilt nicht • für Xxxxxxx des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; • für Schäden des Auftraggebers, die wir, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart; • für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar.
9.6 In den in Ziffer 9.4. genannten Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Umfang der Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
9.7 Northrail GmbH Tel. +00 ...
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die APA haftet für Schäden, gleich welchen Rechtsgrundes, nur infolge eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, sofern nachstehend nichts Anderes vereinbart ist. Die APA haftet nicht für den Verlust von Informationen oder Daten, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden.
8.2 Im Fall einer festgestellten und seitens des Vertragspartners nachgewiesenen Haftung der APA aus welchem Grund auch immer ist ein sich daraus erge- bender Ersatzanspruch der Höhe nach auf maximal EUR 20.000,- bei nach- gewiesenem Vermögens- oder Sachschäden begrenzt. Bei durch die APA verschuldeten Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten. Die Haftung ist diesfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be- schränkt, der bei ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
8.3 Sofern bei APA-Diensten Gewährleistungsansprüche zur Anwendung kom- men können, sind diese auf eine Frist von sechs Monaten beschränkt. Derar- tige Ansprüche setzen weiters voraus, dass der Vertragspartner die aufgetre- tenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.
8.4 Es ist das ausdrückliche Ziel der APA, die inhaltliche Richtigkeit ihrer Dienste sicherzustellen. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für den In- halt der übermittelten APA-Dienste. Die Nutzung von APA-Inhalten entbindet den Vertragspartner nicht von der Einhaltung der eigenen journalistischen Sorgfalt in seiner Funktion als Medieninhaber für sein Medium und er hat im Rahmen der Darstellung der Inhalte in seinem Medium selbst einzustehen. Ausnahmen hiervon können ausschließlich für seitens der APA redaktionell erstellte und direkt ohne das Zutun und Kenntnis des Vertragspartners im Me- dium des Vertragspartners automatisiert implementierte Inhalte gelten, dies ist vertraglich jedoch ausdrücklich festzuhalten. Die APA ist verpflichtet, ob- jektiv falsche Inhalte nach Kenntnisnahme umgehend zu korrigieren, wobei die Korrektur auch durch einen Hinweis auf die Fundstelle der richtigen In- halte vorgenommen werden kann.
8.5 In keinem Fall übernimmt die APA eine Gewähr oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von Drittlieferanten bereitgestellten Daten und Informationen, wenn diese durch die APA bloß technisch bereitgestellt werden und/oder kei- ne rechtlich relevante redaktionelle Bearbeitung erfolgt.
8.6 In jedem Fall wird der Vertragspartner die APA von Mängeln ...
Gewährleistung und Haftung. AZ Digital gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. AZ Digital gewährleistet keine unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit der Werbemittel auf den Werbeträgern von AZ Medien AG. AZ Digital ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Gesetzeskonformität, Sicherheit (Malware) Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Fehlerfreiheit zu überprüfen und übernimmt dafür keine Gewähr. AZ Digital gewährleistet nicht die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von Informationen, welche über die Werbeplattformen von AZ Medien AG zugänglich sind. AZ Digital und der Vertragspartner haften gegenseitig für fahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden haften die Parteien unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien für Personenschäden unbegrenzt, für Sachschäden bis zu einem Betrag von CHF 50'000.- je Schadensereignis. In jedem Fall ist die Haftung für indirekten Schaden, für reinen Vermögensschaden und für entgangene Umsätze und entgangenen Gewinn – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. AZ Digital haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall). Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren etc.), für Sicherheitsmängel im Internet und Virenbefallene Werbemittel und für Kosten von allfälligen Supportleistungen des Werbetreibenden bzw. der Agentur oder von durch den Werbetreibenden bzw. der Agentur beauftragte Dritte ist AZ Digital auf keinen Fall verantwortlich. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von AZ Digital liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-Verfahren) und der Vertragspartner AZ Digital das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Vertragspartners bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt AZ Digital keine Gewähr und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B...
Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Ver...