Beigestelltes Material. 3.1 Die für die Fertigung beim Lieferanten von HELLA kostenfrei beigestellten Materialien und Vorrichtungen bleiben im Eigentum von HELLA und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind HELLA innerhalb eines Werktages anzuzeigen. 3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. 3.3 Während der Fertigung wird der Lieferant weitere Prüfungen vornehmen, soweit diese gesondert mit HELLA vereinbart oder nach Maßgabe seines Qualitätsmanagementsystems erforderlich sind. Stellt der Lieferant Qualitäts- oder Quantitätsmängel fest, ist HELLA unverzüglich zu informieren, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Sind diese Qualitäts- oder Quantitätsmängel auf ein Verschulden des Lieferanten z. B. während der Fertigung zurückzuführen, ist der Lieferant verpflichtet, eine kostenpflichtige Ersatzlieferung zu bestellen. 3.4 Die Verarbeitung der von HELLA beigestellten Materialien erfolgt in jedem Fall für HELLA. Soweit der Wert des von HELLA beigestellten Materials den Wert der Verarbeitung und ggf. der übrigen Bestandteile der neu hergestellten Sachen übersteigt, werden die neu hergestellten Sachen Eigentum von HELLA, andernfalls entsteht Miteigentum von HELLA und dem Lieferanten im Verhältnis des Wertes des beigestellten Materials zum Wert der Verarbeitung und der übrigen Bestandteile. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Dies soll keinesfalls die Verpflichtung des Lieferanten einschränken, HELLA mit Lieferung der Vertragsgegenstände das uneingeschränkte und lastenfreie Eigentum an diesen zu verschaffen.
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Samples: Supply Agreement, Supply Agreement, Supply Agreement
Beigestelltes Material. 3.1 Die für Für die Fertigung beim Leistungen des Lieferanten von HELLA kostenfrei beigestellten AES beigestellte Materialien und Vorrichtungen bleiben im Eigentum von HELLA und sind vom Lieferanten unverzüglich auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchenAES. Es ist eine Mengen- und Identitätsprüfung durchzuführen. Differenzen sind HELLA innerhalb eines Werktages anzuzeigen.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagernlagern und im angemessenen Umfang gegen Beschädigung und Verlust zum Neuwert zu versichern.
3.3 3.2 Vor Beginn der Fertigung hat der Lieferant das beigestellte Material auf optisch erkennbare Mängel zu untersuchen sowie eine Identitätsprüfung durchzuführen. Während der Fertigung wird der Lieferant weitere Prüfungen vornehmenvornehmen und entsprechend den Vorschriften dokumentieren, soweit diese gesondert besonders mit HELLA AES vereinbart sind oder nach Maßgabe seines Qualitätsmanagementsystems erforderlich sind. Stellt der Lieferant Qualitäts- Qualitätsmängel an den von AES beigestellten Materialien oder Quantitätsmängel Vorrichtungen fest, ist HELLA AES unverzüglich zu informieren, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Sind diese Qualitäts- oder Quantitätsmängel auf ein Verschulden des Lieferanten z. B. während der Fertigung zurückzuführen, ist der Lieferant verpflichtet, eine kostenpflichtige Ersatzlieferung zu bestellen.
3.4 3.3 Die Verarbeitung der von HELLA AES beigestellten Materialien erfolgt in jedem Fall ausschließlich für HELLAAES. Soweit der Wert des von HELLA AES beigestellten Materials den Wert der Verarbeitung und ggf. der übrigen Bestandteile der neu hergestellten Sachen übersteigt, werden die neu hergestellten Sachen Eigentum von HELLAAES, andernfalls entsteht Miteigentum von HELLA AES und dem Lieferanten im Verhältnis des Wertes des beigestellten Materials zum Wert der Verarbeitung und der übrigen Bestandteile. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Dies soll keinesfalls die Verpflichtung .
3.4 Unternehmerpfandrechte des Lieferanten einschränkengemäß § 647 BGB sind ausgeschlossen. Auf Verlangen des Lieferanten stellt AES eine Bankbürgschaft zur Sicherung der Ansprüche. Die Höhe der Bankbürgschaft richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Einigen sich die Parteien nicht, HELLA mit Lieferung der Vertragsgegenstände das uneingeschränkte und lastenfreie Eigentum an diesen ist AES berechtigt, eine Bankbürgschaft in angemessener Höhe als Sicherheit zu verschaffenleisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen