EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Musterklauseln

EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN. Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.
EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN. Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestim- mungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 4 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Best- immungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

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  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem Aktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 19. April 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 33007,27 Anfänglicher Rollover Spread 0,997% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 2 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 1,4955% Maximaler Stop-Loss Puffer 37,5% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0003024725. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 19. April 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (ICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht EUR 41259,0875. Die Stop-Loss Barriere wird gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung der Stop-Loss Barriere Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 25%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 49510,905. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Basispreises Ja Bewertungsstichtag 15. April 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen