Common use of Beistellung von Material Clause in Contracts

Beistellung von Material. 14.1 Seitens SCHOTT beigestelltes Material bleibt Eigentum von SCHOTT und ist vom Auftragnehmer unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von sonstigen Sachen des Auftragnehmers zu verwalten und als SCHOTT-Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung des von SCHOTT erteilten Auftrages verwendet werden.

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Beistellung von Material. 14.1 a) Seitens SCHOTT beigestelltes zur Verfügung gestelltes Material bleibt Eigentum von SCHOTT und ist vom Auftragnehmer unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von sonstigen Sachen des Auftragnehmers zu verwalten verwahren und als SCHOTT-Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung des von SCHOTT erteilten Auftrages verwendet werden.

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Beistellung von Material. 14.1 a) Seitens SCHOTT beigestelltes zur Verfügung gestelltes Material bleibt Eigentum von SCHOTT XXXXXX und ist vom Auftragnehmer unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von sonstigen Sachen des Auftragnehmers zu verwalten verwahren und als SCHOTT-Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung des von SCHOTT erteilten Auftrages verwendet werden.

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