Common use of Benennung, Suspendierung oder Löschung des PM-Hauptkontos Clause in Contracts

Benennung, Suspendierung oder Löschung des PM-Hauptkontos. 1. Der T2S-Geldkontoinhaber benennt ein PM-Hauptkonto, mit dem das T2S-Geldkonto verknüpft wird. Das PM-Hauptkonto kann in einem anderem TARGET2-Komponenten-System als der Bank geführt werden; der Inhaber des PM-Hauptkontos und der T2S-Geldkontoinhaber brauchen nicht identisch zu sein. 2. Ein Teilnehmer mit internetbasiertem Zugang kann nicht als Inhaber eines PM-Hauptkontos be- nannt werden. 3. Handelt es sich bei dem Inhaber des PM-Hauptkontos und dem T2S-Geldkontoinhaber um unter- schiedliche juristische Personen und wird der benannte Inhaber des PM-Hauptkontos von der Teilnahme suspendiert oder ausgeschlossen, treffen die Bank und der T2S-Geldkontoinhaber alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung der daraus entstehenden Schäden oder Verluste. Der T2S- Geldkontoinhaber trifft alle erforderlichen Maßnahmen zur unverzüglichen Benennung eines neu- en PM-Hauptkontos für die Begleichung offener Rechnungen. Am Tag der Suspendierung oder des Ausschlusses des Inhabers des PM-Hauptkontos bis zur Benennung eines neuen Inhabers des PM-Hauptkontos werden gegebenenfalls am Tagesende auf dem T2S-Geldkonto verbliebene Gut- haben auf ein Konto der Bank transferiert. Für diese Guthaben gelten die Konditionen gem. Arti- kel 12, Absatz 5 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ in der jeweils aktualisierten Fassung. 4. Die Bank haftet nicht für Schäden, die dem T2S-Geldkontoinhaber durch die Suspendierung oder den Ausschluss der Teilnahme des Inhabers des PM-Hauptkontos entstehen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos

Benennung, Suspendierung oder Löschung des PM-Hauptkontos. 1. Der T2S-Geldkontoinhaber benennt ein PM-Hauptkonto, mit dem das T2S-Geldkonto verknüpft wird. Das PM-Hauptkonto kann in einem anderem TARGET2-Komponenten-System als der Bank geführt werden; der Inhaber des PM-Hauptkontos und der T2S-Geldkontoinhaber brauchen nicht identisch zu sein. 2. Ein Teilnehmer mit internetbasiertem Zugang kann nicht als Inhaber eines PM-Hauptkontos be- nannt werden. 3. Handelt es sich bei dem Inhaber des PM-Hauptkontos und dem T2S-Geldkontoinhaber um unter- schiedliche juristische Personen und wird der benannte Inhaber des PM-Hauptkontos von der Teilnahme Teil- nahme suspendiert oder ausgeschlossen, treffen die Bank und der T2S-Geldkontoinhaber alle zumutbaren zu- mutbaren Maßnahmen zur Minderung der daraus entstehenden Schäden oder Verluste. Der T2S- Geldkontoinhaber trifft alle erforderlichen Maßnahmen zur unverzüglichen Benennung eines neu- en neuen PM-Hauptkontos für die Begleichung offener Rechnungen. Am Tag der Suspendierung oder o- der des Ausschlusses des Inhabers des PM-Hauptkontos bis zur Benennung eines neuen Inhabers des PM-Hauptkontos werden gegebenenfalls am Tagesende auf dem T2S-Geldkonto verbliebene Gut- haben Guthaben auf ein Konto der Bank transferiert. Für diese Guthaben gelten die Konditionen gem. Arti- kel Artikel 12, Absatz 5 der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ in der jeweils aktualisierten Fassung. 4. Die Bank haftet nicht für Schäden, die dem T2S-Geldkontoinhaber durch die Suspendierung oder den Ausschluss der Teilnahme des Inhabers des PM-Hauptkontos entstehen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos

Benennung, Suspendierung oder Löschung des PM-Hauptkontos. 1. Der T2S-Geldkontoinhaber benennt ein PM-Hauptkonto, mit dem das T2S-Geldkonto verknüpft wird. Das PM-PM- Hauptkonto kann in einem anderem anderen TARGET2-KomponentenKompo- nenten-System als der Bank OeNB geführt werden; der Inhaber des PM-Hauptkontos und der T2S-Geldkontoinhaber brauchen nicht identisch zu sein. 2. Ein Teilnehmer mit internetbasiertem Zugang kann nicht als Inhaber eines PM-Hauptkontos be- nannt benannt werden. 3. Handelt es sich bei dem Inhaber des PM-Hauptkontos und dem T2S-Geldkontoinhaber um unter- schiedliche unterschiedliche juristische Personen und wird der benannte Inhaber des PM-Hauptkontos Haupt- xxxxxx von der Teilnahme suspendiert oder ausgeschlossen, treffen die Bank OeNB und der T2S-Geldkontoinhaber alle zumutbaren zu- mutbaren Maßnahmen zur Minderung der daraus entstehenden entste- henden Schäden oder Verluste. Der T2S- T2S-Geldkontoinhaber trifft alle erforderlichen Maßnahmen zur unverzüglichen Benennung eines neu- en neuen PM-Hauptkontos für die Begleichung offener Rechnungen. Am Tag der Suspendierung oder des Ausschlusses des Inhabers des PM-Hauptkontos bis zur Benennung eines neuen Inhabers des PM-Hauptkontos werden gegebenenfalls am Tagesende auf dem T2S-Geldkonto Geld- konto verbliebene Gut- haben Guthaben auf ein Konto der Bank OeNB transferiert. Für diese Guthaben gelten die Konditionen gem. Arti- kel 12, Vergütungs- bedingungen des Artikels 12 Absatz 5 3 der „Geschäftsbedingungen Geschäfts- bestimmungen der Oesterreichischen Nationalbank für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in Teilnahme an TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ OeNB in der jeweils aktualisierten aktuali- sierten Fassung. 4. Die Bank OeNB haftet nicht für Schäden, die dem T2S-Geldkontoinhaber Geld- kontoinhaber durch die Suspendierung oder den Ausschluss Aus- schluss der Teilnahme des Inhabers des PM-Hauptkontos entstehen.

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Samples: Geschäftsbestimmungen