Benutzung vorbestehender Rechte. Werden bei der Abwicklung des Forschungsvertrages vorbestehende Immaterialgüterrechte der Forschungs- einrichtung durch die Forschungseinrichtung verwendet, die zur Nutzung der Forschungsergebnisse durch die Bundesstelle notwendig sind, erhält die Bundesstelle da- ran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dem keine an- derweitigen Verpflichtungen der Forschungseinrichtung entgegenstehen. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich, soweit nicht anders vereinbart.
Appears in 2 contracts
Samples: Forschungsvertrag, Forschungsvertrag
Benutzung vorbestehender Rechte. Werden bei der Abwicklung des Forschungsvertrages vorbestehende Immaterialgüterrechte der Forschungs- einrichtung Forschungseinrichtung durch die Forschungseinrichtung verwendet, die zur Nutzung der Forschungsergebnisse For- schungsergebnisse durch die Bundesstelle notwendig sind, erhält die Bundesstelle da- ran daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dem keine an- derweitigen anderweitigen Verpflichtungen der Forschungseinrichtung Forschungsein- richtung entgegenstehen. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich, soweit nicht anders vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Forschungsvertrag
Benutzung vorbestehender Rechte. Werden bei der Abwicklung des Forschungsvertrages Forschungsvertra- ges vorbestehende Immaterialgüterrechte der Forschungs- einrichtung For- schungseinrichtung durch die Forschungseinrichtung Forschungseinrich- tung verwendet, die zur Nutzung der Forschungsergebnisse Forschungser- gebnisse durch die Bundesstelle notwendig sind, erhält die Bundesstelle da- ran daran ein einfaches NutzungsrechtNut- zungsrecht, soweit dem keine an- derweitigen Verpflichtungen anderweitigen Ver- pflichtungen der Forschungseinrichtung entgegenstehenentge- genstehen. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich, soweit nicht anders vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Forschungsvertrag