Berechnung des Ticketpreises beim eTicket Musterklauseln

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Be- endigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung der Fahrtstrecke. 19.2 Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltes) ergeben. 19.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- strecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- ren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann. 19.5 Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 stehenden Link einzusehen sind.
Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. (18.1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-in) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-out oder einem automatischen Be-out (Been- digung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (abrufbar unter https://www.mobil.nrw/verstehen/faq.html, https://www.vrr.de/de/service/down- loads/, https://www.vrs.de/tickets/ticketwissen/tarifbestimmungen, https://avv.de/de/ser- vice/downloads sowie https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbe- stimmungen) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-out vornimmt oder systemseitig ein Be-out erfolgt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19.5 beschriebenen Gültig- keitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke. (18.2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smart- phone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben. (18.3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nicht- verfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. (18.4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfol- gen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlas- sen kann. (18.5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets ric...