Common use of Bereitstellung von Fondsdokumenten und Informationen Clause in Contracts

Bereitstellung von Fondsdokumenten und Informationen. Die in diesem Dokument erwähnten Informationsmöglichkeiten, wie Fondsbestimmungen, Basisinformationsblatt, Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte können bei der Verwaltungsgesellschaft und auch bei der Depotbank (nähere Angaben zur Depotbank und ihren Aufgaben sind Abschnitt III zu entnehmen) und ihren Filialen bezogen werden. Sie werden von dieser auf Anforderung kostenfrei den Anlegern zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls können diese Fondsdokumente auch bei den unter Abschnitt II, Punkt 17 angegebenen weiteren Zahl- und Vertriebsstellen bezogen werden. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auf der Homepage der Erste Asset Management GmbH, xxx.xxxxx-xx.xxx in deutscher Sprache abrufbar (auf dieser Homepage wird das Basisinformationsblatt gegebenenfalls auch in anderen Sprachen veröffentlicht). Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf Depotführungen im Inland und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger.

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