Bereitstellung von Informationen und Mitteilung. 8.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitteilungen des Finanzinstituts an seine Kunden als Ausdruck, mittels Internet oder in jeder sonstigen vereinbarten Form bereitgestellt werden. In Ermangelung einer gegenteiligen Vereinbarung wird jede Änderung dieser Informationen den Kunden durch eines dieser Mittel mitgeteilt. 8.2. Werden die Mitteilungen der Bank auf seiner Website xxx.xxxxxxxxxx.xx bereitgestellt, so gelten sie am Tag nach der Einstellung auf der Website als dem Kunden zugestellt.
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