Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil. 4.2 MD Hardware & Service kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen. 4.3 Von MD Hardware & Service überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service dem Kunden die Ori- ginal-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation ist MD Hardware & Service nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen. 4.5 MD Hardware & Service wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. 4.6 Ist MD Hardware & Service zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- für, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. 4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service OBL IT-Services im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service OBL IT-Services kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service OBL IT-Services bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service OBL IT-Services überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service OBL IT-Services dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service OBL IT- Services nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service OBL IT-Services vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service OBL IT-Services wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service OBL IT-Services wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service OBL IT-Services zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service WenTraCon im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service WenTraCon kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service WenTraCon bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service WenTraCon überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart verein- bart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher MietverträgeMietver- träge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service WenTraCon dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Doku- mentation ist MD Hardware & Service XxxXxxXxx nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service WenTraCon vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service WenTraCon wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service WenTraCon wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service WenTraCon zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls Computer- anlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten Da- ten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service AGF Vector im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service AGF Vector kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service AGF Vector bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service AGF Vector überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service AGF Vector dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service AGF Vector nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service AGF Vector vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service AGF Vector wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service AGF Vector wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service AGF Vector zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service GEFIM im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service GEFIM kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service GEFIM bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service GEFIM überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, StandardsoftwareStan- dardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen An- wendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service GEFIM dem Kunden die Ori- ginalOriginal-Anwenderdokumentation Anwender- dokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service GEFIM nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service GEFIM vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service GEFIM wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation Doku- mentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service GEFIM wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service GEFIM zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Services Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service BT Consulting im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service BT Consulting kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service BT Consulting bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service BT Consulting überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge Ver- träge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service BT Consulting dem Kunden die Ori- ginalOriginal-Anwenderdokumentation An- wenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service BT Consulting nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Online- Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche DokumentationDokumen- tation, so kann er dies MD Hardware & Service BT Consulting vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service BT Consulting wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service BT Consulting wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch An- spruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service BT Consulting zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss An- schluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service IT HELD im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service IT HELD kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service IT HELD bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service IT HELD überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service IT HELD dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service IT HELD nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service IT HELD vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service IT HELD wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service IT HELD wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service IT HELD zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service EnBITCon im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service EnBITCon kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service EnBITCon bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service EnBITCon überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service EnBITCon dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service EnBITCon nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service EnBITCon vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service EnBITCon wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service EnBITCon wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service EnBITCon zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt MD Hardware & Service 2F-IT im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 MD Hardware & Service 2F-IT kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt MD Hardware & Service 2F-IT bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/und / oder Regionen.
4.3 Von MD Hardware & Service 2F-IT überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert MD Hardware & Service 2F-IT dem Kunden die Ori- ginal-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumen- tation Dokumentation ist MD Hardware & Service 2F-IT nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertrags- schluss Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Doku- mentation Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies MD Hardware & Service 2F-IT vor Vertragsschluss mitteilen. MD Hardware & Service 2F- IT wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
4.5 MD Hardware & Service 2F-IT wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist MD Hardware & Service 2F-IT zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde da- fürdafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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