Laufzeit und Kündigung Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am [….Datum…..] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Liefe- rantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferan- ten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirk- sam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.
Laufzeit und Kündigung. 1. Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Plattformbetreiber mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zu- vor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungs- vereinbarung Teil des Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuord- nungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktloka- tion, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.
Laufzeit und Kündigung. Dieses Term Sheet läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung des Term Sheets durch den Leistungsnehmer ist mit einer Frist von 24 Monaten zum Jahresende möglich. Der Leistungsnehmer ist ferner berechtigt, dieses Term Sheet mit einer Frist von 4 Wochen vollständig zu kündigen, wenn die in Ziffern 10.2.1 vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde. Die ordentliche Kündigung durch den Leistungsgeber ist ausgeschlossen. Es gilt jedoch § 544 Satz 1 BGB. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Rahmenleistungsvertrages bleibt unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2016 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine se- parat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum 01.01.2016 in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekün- digt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
Laufzeit und Kündigung. 7.1 Die Laufzeit der Option beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung gemäß Ziffer 3 genannten Datum.
Laufzeit und Kündigung. 6.1. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum, an dem das Fahrzeug vom Kunden bei Volvo Connect registriert wird.
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am TT/MM/JJJJ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenver- trag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferanten- rahmenvertrag, jedoch frühestens zum TT/MM/JJJJ, in Kraft. Wird der Lieferanten- rahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinba- rung.
Laufzeit und Kündigung. 20.1 Verträge sind auf unbestimmte Zeit, ggf. mit einer im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der vereinbarten Leistung.