Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am [….Datum…..] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Liefe- rantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferan- ten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirk- sam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.
5.2. Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Xxxxxx auch von beiden Vertrags- parteien gesondert in Textform gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
5.3. Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.
Laufzeit und Kündigung. Der Rahmenvertrag wird für eine unbegrenzte Dauer geschlossen. Er tritt ab dessen Annahme durch den Inhaber in Kraft. Dieser kann jederzeit und mittels Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen den Rahmenvertrag kündigen. Der Dienstleister kann jederzeit den auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellten Rahmenvertrag mittels Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten kündigen. In diesem Fall schuldet der Inhaber die in regelmäßigen Abständen belasteten Kosten für die Zahlungsdienste anteilmäßig bis zur Beendigung des Vertrags. Über sechs (6) Monate hinaus kann der Rahmenvertrag kostenlos gekündigt werden. In den anderen Fällen kann eventuell eine Rücktrittsgebühr gemäß den Preisbedingungen zur Anwendung kommen. Jede Partei muss dafür an die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein ihre Kündigung an die Anschrift und E-Mail-Adresse richten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben ist. Dementsprechend wird der gesamte Rahmenvertrag gekündigt und das Zahlungskonto geschlossen. Das Guthaben des Xxxxxx wird innerhalb von dreizehn (13) Monaten auf das Bankkonto des Inhabers nach Abzug der an den Dienstleister fälligen und zu zahlenden Kosten überwiesen. Wenn das Guthaben des Zahlungskontos die in den Preisbedingungen angegebene Obergrenze übersteigt, wird der diese Obergrenze übersteigende Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung auf das Bankkonto des Inhabers nach Abzug der an den Dienstleister fälligen und zu zahlenden Kosten überwiesen. Der Dienstleister wird von jeder Pflicht entbunden, da er dem Inhaber die Überweisung auf das angegebene Bankkonto bestätigt hat. Bei schweren Verstößen, Betrug oder Zahlungsausfällen seitens des Inhabers behält sich der Dienstleister das Recht zur Aussetzung oder Kündigung dieses Vertrags vor durch Zusendung einer E-Mail gemeinsam mit einem Einschreiben mit Rückschein ohne Angabe von Gründen oder vorherige Ankündigung. Es ist vorhergesehen, dass der Rahmenvertrag automatisch bei neuen Umständen, die die Fähigkeit einer Partei beeinträchtigen, sich für diesen Vertrag einzusetzen, gekündigt wird.
Laufzeit und Kündigung. 15.1 Die Pflegevereinbarung beginnt mit der Abnahme der Werkleistung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
15.2 Ist kein Ende der Laufzeit im EVB-IT Erstellungsvertrag vereinbart, kann die Pflegevereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im EVB-IT Erstellungsvertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im EVB-IT Erstellungsvertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden. Eine Kündigung gemäß Ziffer 15.3 oder 15.4 erfasst auch die Pflege- vereinbarung.
15.3 Der Auftraggeber hat das Recht, den EVB-IT Erstellungsvertrag gemäß § 649 BGB zu kündigen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer im Falle der Kündigung aufgrund dieser Regelung die gesetzlichen Rechte, ist jedoch verpflichtet, auf der Basis der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen die von ihm beanspruchte Vergütung nachvollziehbar darzulegen. Des Weiteren ist er verpflichtet darzulegen, welche Leistungsteile er als fertig gestellt bzw. begonnen ansieht bzw. welche er bereits von Dritten erworben hat. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf dessen Wunsch gegen angemessene Vergütung in angemessener Weise so, dass der Auftraggeber oder ein Dritter die nach dem EVB-IT Erstellungsvertrag vereinbarte Werkleistung fertig stellen kann, sofern dies für den Auftragnehmer nicht unzumutbar ist. Diese Unterstützungsleistung gilt als „Füllauftrag“ im Sinne von § 649 BGB, soweit dies für den Auftragnehmer nicht unzumutbar ist.
15.4 Im Übrigen kann der EVB-IT Erstellungsvertrag von jedem Vertragsteil nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
15.4.1 Hat der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten, ist die tatsächlich fertig gestellte bzw. begonnene Leistung abzurechnen, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat. Soweit noch nicht erfolgt...
Laufzeit und Kündigung. 9.1 Die Laufzeit der Option beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum gemäß Ziffer 4.1 (Vertragsbeginn).
9.2 Die Option hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die mit dem in der Bestätigung gemäß Ziffer 4.1 genannten Datum beginnt. Sie kann von beiden Vertragspartnern erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, in dem die Mindestlaufzeit endet, in Textform gekündigt werden.
9.3 Wird die Stichtag-Option nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Option unbefristet und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB bleibt unberührt.
9.5 Im Falle des Umzuges, der Geschäftsaufgabe oder der Grundstücksveräußerung des Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, die Option mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
9.6 Nach Beendigung der Stichtag-Option wird der Kunde ab diesem Zeitpunkt wieder zu den dann geltenden Bedingungen und dann geltenden Preisen des jeweiligen Rahmenvertrages und gegebenenfalls weiterer abgeschlossener Optionen versorgt. Der Abrechnungstermin wird dann wieder von dem Lieferanten festgelegt.
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Soweit die Messung mit einer Messeinrichtung nach § 2 Nummer 7 oder 15 des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgt und auf Wunsch des Kunden mit dem Grundversorger nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beinhaltet der Grundversorgungsvertrag einen kombinierten Vertrag im Sinne des § 9 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes, in dessen Rahmen der Grundversorger nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes den Messstellenvertrag mit dem Messstellenbetreiber abschließt. Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
(2) Kunden im Sinne dieser Verordnung sind der Haushaltskunde und im Rahmen der Ersatzverso...
Laufzeit und Kündigung. 1. Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Plattformbetreiber mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Kündigungen des Nutzers sind per E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xx zu richten. Über Kündigungen durch den Plattformbetreiber wird der Nutzer per E-Mail an seine zuletzt auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
3. Es wird klargestellt, dass eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Nutzern und Unternehmen, insbesondere bestehende Zeichnungsverträge, nicht berührt.
Laufzeit und Kündigung. 9.1 Dieser Sicherheitentreuhandvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
9.2 Dieser Sicherheitentreuhandvertrag endet ohne weitere Erklärungen der Vertragspartner
(i) mit vollständiger und endgültiger Erfüllung aller Gesicherten Forderungen und Freigabe der Sicherheiten durch den Sicherheitentreuhänder entsprechend den Regelungen dieses Sicherheitentreuhandvertrages und der Sicherheitenbestellungsverträge; oder
(ii) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers und der vollständigen Verwertung der Sicherheiten nebst Auskehr sämtlicher Erlöse aus der Verwertung der Sicherheiten; oder
(iii) mit vollständiger Verwertung der Sicherheiten und Herausgabe des Verwertungserlöses an die Forderungsinhaber entsprechend den Regelungen dieses Sicherheitentreuhandvertrages außerhalb des Insolvenzverfahrens.
9.3 Während der Laufzeit dieses Sicherheitentreuhandvertrages ist eine ordentliche Kündigung desselben durch den Darlehensnehmer und den Sicherheitentreuhänder ausgeschlossen.
9.4 Der Darlehensnehmer kann diesen Sicherheitentreuhandvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, wenn eine vollständige Rückabwicklung des gewährten Darlehens vorgenommen wird. Im Falle der wirksamen Kündigung nach diesem Absatz 9.4 ist der Sicherheitentreuhänder verpflichtet, etwaige bereits bestellte Sicherheiten auf Anweisung der Forderungsinhaber, im Fall des Abschlusses des Treuhandvertrages auch auf Anweisung des Forderungshändlers, freizugeben. Dazu hat der Darlehensnehmer den Nachweis der vollen Rückzahlung an die Forderungsinhaber gemäß Ziffer 5 Abs. 1 zu erbringen. Im Übrigen ist eine jederzeitige außerordentliche Kündigung des Sicherheitentreuhandvertrages aus sonstigen wichtigen Gründen durch den Darlehensnehmer und den Sicherheitentreuhänder möglich.
9.5 Für den Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Sicherheitentreuhänders aus diesem Vertrag überträgt der Sicherheitentreuhänder hiermit sämtliche Sicherungsrechte an den durch den bzw. die jeweiligen Forderungsinhaber, bzw. im Fall des Abschlusses des Treuhandvertrages durch den Forderungshändler, bestellten neuen Sicherheitentreuhänder und verpflichtet sich, soweit erforderlich, alle dafür notwendigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, und dafür dass der neue Sicherheitentreuhänder in diesen Sicherheitentreuhandvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten eintreten oder einen neuen Sicherheitentreuhandvertrag zu denselben Konditionen abschließen kann. D...
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.MM.JJJJ in Xxxxx und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferanten-Rahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferanten-Rahmenvertrag, jedoch frühestens zum 01.MM.JJJJ, in Kraft. Wird der Lieferanten-Rahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 3.1 Die Entgeltvereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit. Die Entgeltvereinba- rung kann von First Data und dem Händler jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ordentlich gekündigt werden, es sei denn, First Data und der Händler haben individuell eine anderweitige Regelung vereinbart. Der Händler kann die Entgeltvereinbarung gemäß diesen Konzentratorbedin- gungen insbesondere ordentlich kündigen, sofern er eigene Entgeltvereinbarun- gen mit den kartenausgebenden Kreditinstituten abschließt oder durch einen Bevollmächtigten in seinem Namen abschließen lässt; jedoch kann der Händler die Kündigung nur mit Bezug auf alle kartenausgebenden Kreditinstitute aus- sprechen, eine teilweise Kündigung nur im Hinblick auf einzelne kartenausge- bende Kreditinstitute ist nicht zulässig.
3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt. First Data ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichti- gem Grund insbesondere berechtigt, wenn ihre Vereinbarungen mit einzelnen oder allen kartenausgebenden Kreditinstituten im Hinblick auf die Entgelte für girocard enden.
3.3 Die Kündigung der Entgeltvereinbarung durch den Händler ist gegenüber First Data auszusprechen. Die Kündigung der Entgeltvereinbarung durch First Data ist gegenüber dem Händler auszusprechen. Von der Kündigung der Entgeltvereinbarung bleiben weitere ggf. zwischen First Data und dem Händler bestehende Vertragsverhältnisse unberührt.
3.4 Sofern First Data oder der Händler die Entgeltvereinbarung kündigt, sonsti- ge Verträge zwischen First Data und dem Händler aber bestehen bleiben, und der Händler weiterhin Zahlungstransaktionen per girocard akzeptieren und über das Netz der First Data zur Autorisierung einreichen möchte, ist der Händler verpflichtet, die Entgelt für die Akzeptanz von girocard Transaktionen mit dem kartenausgebenden Kreditinstituten anderweitig zu vereinbaren und für die Abrechnung der Transaktionen mit den kartenausgebenden Kreditinstituten selbst zu sorgen. First Data ist nicht verpflichtet, für die Abrechnung der Trans- aktionen weiterhin Sorge zu tragen.
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Dieser Vertrag gilt uneingeschränkt, bis er in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gekündigt wird. Soweit in diesem Vertrag nichts Anderes bestimmt ist, kann dieser Vertrag wie folgt gekündigt werden: (i) von jeder der Parteien dreißig (30) Tage nach einem schriftlichen Hinweis, wenn die jeweils andere 12 TERM AND TERMINATION.
12.1 This Agreement will remain in full force until terminated in accordance with this Agreement. Except where otherwise provided in this Agreement, this Agreement may be terminated as follows: (i) by either party upon not less than thirty (30) days prior written notice to the other Partei wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und eine solche Verletzung bis zum Ende der Frist nicht behoben wird, wobei dem Kunden jedoch bei einer wesentlichen Verletzung der Ziffern 3, 4, 5 und 14 dieses Vertrages keine Frist zur Behebung gewährt wird und MSC diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen kann; (ii) von MSC, nachdem dem Kunden dies mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitgeteilt wurde, sofern dem Kunden keine Lizenzen gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stehen (z.B. wenn Lizenzen vom Kunden nicht erworben wurden oder die erworbenen Lizenzen ausgelaufen sind oder aufgehoben wurden); oder (iii), von MSC wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder im Hinblick auf eine Insolvenz, eine Abwicklung oder eine Auflösung des Unternehmens des Kunden (welche nicht einen Zusammenschluss zahlungsfähiger Unternehmen oder eine Restrukturierung zum Ziel hat) oder eine Anordnung ergeht, ein Antrag gestellt, ein Beschluss gefasst wird oder Dokumente bei einem Gericht eingereicht oder diesem gefaxt werden oder ein Zwangs- oder Insolvenzverwalter, Treuhänder, Vergleichsverwalter oder ein ähnlicher Beauftragter für den Kunden oder für alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird oder eine Mitteilung über die Absicht einer solchen Bestellung gemacht wird oder im Hinblick auf den Kunden ein Zahlungsaufschub erbeten oder erklärt wird oder der Kunde mit seinen Gläubigern einen allgemeinen Vergleich oder eine allgemeine Vereinbarung schließt oder einen solchen/ eine solche vorschlägt oder Maßnahmen im Hinblick auf eine Umschuldung oder Umstrukturierung einer seiner Verbindlichkeiten trifft oder ein den vorgenannten Fällen entsprechendes Ereignis in einer anzuwendenden Rechtsprechung eintritt. party upon the occurrence of a material breach by the other party of its obligations under this Agreement if such breach remains ...