Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt HeiTech IT Solutions GmbH im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil. 4.2 HeiTech IT Solutions GmbH kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt HeiTech IT Solutions GmbH bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen. 4.3 Von HeiTech IT Solutions GmbH überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert HeiTech IT Solutions GmbH dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Doku- mentation ist HeiTech IT Solutions GmbH nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weiterge- hende schriftliche Dokumentation, so kann er dies HeiTech IT Solutions GmbH vor Vertragsschluss mitteilen. HeiTech IT Solutions GmbH wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation er- stellen. 4.5 HeiTech IT Solutions GmbH wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es be- steht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. 4.6 Ist HeiTech IT Solutions GmbH zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbeson- dere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. 4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt HeiTech IT Solutions GmbH Jemix im Rahmen der Genius Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 HeiTech IT Solutions GmbH Jemix kann im Rahmen der Genius Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt HeiTech IT Solutions GmbH Jemix bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von HeiTech IT Solutions GmbH Jemix überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, StandardsoftwareStandardsoft- ware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen Anwendungs- bedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert HeiTech IT Solutions GmbH Jemix dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation Anwenderdokumenta- tion des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Doku- mentation Dokumentation ist HeiTech IT Solutions GmbH Jemix nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weiterge- hende weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies HeiTech IT Solutions GmbH Jemix vor Vertragsschluss mitteilen. HeiTech IT Solutions GmbH Jemix wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation er- stellenerstellen.
4.5 HeiTech IT Solutions GmbH Jemix wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es be- steht besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - Managed Services der Jemix GmbH 2 / 10
4.6 Ist HeiTech IT Solutions GmbH Jemix zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbeson- dere insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellenerforderlichenfalls einstel- len. Er wird von vor jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt HeiTech IT Solutions medianetx GmbH im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 HeiTech IT Solutions medianetx GmbH kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt HeiTech IT Solutions medianetx GmbH bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von HeiTech IT Solutions medianetx GmbH überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge Ver- träge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert HeiTech IT Solutions medianetx GmbH dem Kunden die Original-Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Doku- mentation Dokumentation ist HeiTech IT Solutions medianetx GmbH nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht Ein- sicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weiterge- hende weitergehende schriftliche DokumentationDo- kumentation, so kann er dies HeiTech IT Solutions medianetx GmbH vor Vertragsschluss mitteilen. HeiTech IT Solutions medianetx GmbH wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation er- stellenerstellen.
4.5 HeiTech IT Solutions medianetx GmbH wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es be- steht besteht kein Anspruch An- spruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist HeiTech IT Solutions medianetx GmbH zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbeson- dere insbesondere der Anschluss An- schluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH im Rahmen der Managed Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 Von HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse Be- dürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software Soft- ware sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik Tech- nik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Sys- tems ITaas GmbH dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Doku- mentation Dokumentation ist HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weiterge- hende weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH vor Vertragsschluss mitteilen. HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation er- stellenerstellen.
4.5 HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH wird den Objektcode der Standardsoftware Stan- dardsoftware überlassen. Es be- steht besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des QuellcodesQuell- codes.
4.6 Ist HeiTech IT Solutions Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH zur Installation von Software Soft- ware verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbeson- dere insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen Verkabelun- gen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Samples: Managed Service Agreement
Bereitstellung von Infrastruktur. 4.1 4.1. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, stellt HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. im Rahmen der Managed Ma- naged Services lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf bereit. Die Anbindung Anbin- dung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
4.2 HeiTech IT Solutions GmbH 4.2. Peppermind Systems e.K. kann im Rahmen der Managed Services Cloud Services in Form eigener Rechenzentren Re- chenzentren / Infrastrukturen oder über Rechenzentren / Infrastrukturen von Drittanbietern bereitstellen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, unterliegt HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. bei der Auswahl des Rechenzentrums / der Infrastruktur keinen Beschränkungen bezogen auf Drittanbieter und/oder Regionen.
4.3 4.3. Von HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen An- wendungsbedingungen zu entwickeln.
4.4 4.4. Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. dem Kunden die OriginalOrigi- nal-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Doku- mentation Dokumentation ist HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. nicht verpflichtetverpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weiterge- hende weitergehende schriftliche DokumentationDoku- mentation, so kann er dies HeiTech IT Solutions GmbH Peppermind Systems e.K. vor Vertragsschluss mitteilen. HeiTech IT Solutions GmbH wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation er- stellen.
4.5 HeiTech IT Solutions GmbH wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es be- steht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
4.6 Ist HeiTech IT Solutions GmbH zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbeson- dere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
4.7 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.Peppermind Systems
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