Berufliches Flugrisiko Musterklauseln

Berufliches Flugrisiko. Mit Ausnahme von beruflichen Tätigkeiten als Luftsportgeräteführer sowie den in C.2 ausgeschlossenen beruflichen Tätigkeiten als Testpilot und Flugversuchspilot sind in abweichend von Ziffer 5.1.4 AUB alle berufli- chen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ausgeübt werden können, mitversichert,
Berufliches Flugrisiko. In Abänderung von Ziffer 5.1.4 AUB 2017 sind grund- sätzlich alle beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ausgeübt werden können, mitversi- chert. Ausgeschlossen bleiben berufliche Tätigkeiten als Luftsportgeräteführer sowie als Drachenfluglehrer, Fallschirmlehrer, Flugversuchspilot.