Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen Musterklauseln

Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen. E. Rechtsfolgen der Umstellung zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeitsklausel)
Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen. Die Allgemeinen Bedingungen informieren Sie über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertragsverhältnis für die Multi-Rente für Erwachsene. Sofern keine abweichenden Regelungen in den Zusatzbedingungen getroffen sind, werden die Allgemeinen Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung (AUB) zugrunde gelegt.
Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen. In Ergänzung zu Ziffer 16 AUB werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den Leistungsfall betreffen uns gegenüber erst dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und uns zugegangen sind. Die Multi-Rente für Kinder wird zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet grundsätzlich ohne erneute Gesundheitsprüfung auf das entsprechende bzw. nächst- ähnliche Erwachsenenprodukt (Multi-Rente für Erwachsene) umgestellt. Sofern mehrere Varianten hierfür zur Verfügung stehen, wird im Zweifel auf die leistungsstärkere Variante umgestellt. Die Umstellung erfolgt auf die entsprechende Produktvariante des Produktes für Erwachsene mit Eintrittsalter 18 Jahre zu dem dann gültigen Tarif, das heißt zu den dann gültigen Versicherungsbedingungen und den entsprechenden Beiträgen. Die Umstellung erfolgt nicht, wenn die versicherte Person unter der Janitos-Multi-Rente für Kinder bereits eine Rentenleistung erhalten hat. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet. Die Umstellung erfolgt auf die entsprechende Produktvariante des Pro- duktes für Erwachsene mit Eintrittsalter 18 Jahre zu dem dann gültigen Tarif, das heißt zu den dann gültigen Versicherungsbedingungen und den entsprechenden Beiträgen. Die im Kinderprodukt enthaltenen Regelungen zur Rentenbezugsdauer, Aktiv- oder Passivdynamik werden übernommen. Eventuelle Sonderver- einbarungen bei der Begrenzung des Versicherungsschutzes (siehe Versicherungsschein) oder Risikozuschläge bleiben in Höhe und Umfang weiterhin bestehen. Der Zusatzbaustein der Kapitalsofortleistung siehe B Ziffer 5 der Multi-Rente für Kinder ist im Erwachsenen-Produkt nicht mehr versicherbar und entfällt daher zum oben genannten Zeitpunkt der Um- stellung automatisch. Tritt nach Ablauf eines Monats ab Beginn des Versicherungsjahres, für das der erhöhte Beitrag zu entrichten ist, ein Versicherungsfall ein, ohne dass inzwischen der volle erste Beitrag für das Erwachsenenprodukt entrichtet worden ist, so bemessen sich die Leistungen des Versicherers nach den im Verhältnis des neuerdings erforderlichen zu dem bisherigen Beitrag herabgesetzten Versicherungs- summen. Der Versicherungsnehmer hat das Recht den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins der Multi-Rente für Erwachsene schriftlich, zum Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Umstellung, zu kündigen.
Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen. In Ergänzung zu Ziffer 16 AUB werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den Leistungsfall betreffen uns gegenüber erst dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und uns zugegangen sind.
Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen. In Ergänzung zu Ziffer 17 AUB 2017 werden Ihre Er- klärungen und Mitteilungen, die den Leistungsfall be- treffen, uns gegenüber erst dann wirksam, wenn sie in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und uns zugegangen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.