Berufsgenossenschaft. Xxxxxxx der Vertrag nicht erfüllt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft bzw. zu dem sonstigen gesetzlichen Versiche- rungsträger unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er den Mitgliedschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber vorzule- gen, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist.
Berufsgenossenschaft. Der Auftragnehmer hat jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen hat er jederzeit den Mitgliedschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber vorzulegen, dass er seinen Beitrags- und Vorschusspflichten nachgekommen ist. Dies gilt entsprechend auch für durch den Auftragnehmer beauftragte Subunter- nehmer. 5.
Berufsgenossenschaft. Solange der Vertrag nicht erfüllt ist, hat die Auftragnehmerin der Auf- traggeberin jede Änderung in ihrer Zugehörigkeit zur Berufsgenos- senschaft bzw. zu dem sonstigen gesetzlichen Versicherungsträger unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat sie den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheini- gung der Berufsgenossenschaft darüber vorzulegen, dass sie ihrer Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist.
Berufsgenossenschaft. XXXXX hat seine Beschäftigten nach den Vorschriften des Heimatlandes des Personals bei der Berufsgenossenschaft versichert. Diese Versicherung ist auch im Einsatzland gültig.
Berufsgenossenschaft. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Beitragsleistung für die Bau-Berufsgenossenschaft mit der entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dem Auftraggeber bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Beginn der Leistungen, vorzulegen.
Berufsgenossenschaft. Solange der Vertrag nicht erfüllt ist, hat der AN dem AG jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft bzw. zu den sonstigen gesetzlichen Versicherungsträgern unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des AG hat er den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber vorzulegen, dass er seiner Beitrags- und Vor- schussverpflichtung nachgekommen ist.
Berufsgenossenschaft. 15. Baustelleneinrichtungsplan, Straßen-, Wege-, Lager- und Arbeitsplatzbenutzung