Vertragsänderungen. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Vertragsänderungen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsänderungen. 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden.
Vertragsänderungen. 10.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI, I,S. 1970, 3621), in der Fassung vom 05.12.2019 (BGBI. I, S. 2002) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederdrucknetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBI, I, S. 2391, 2396) in der Fassung vom 14.03.2019(BGBI. I, S. 333)) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für SWD unzumutbar werden, ist SWD berechtigt, die Regelungen des Energieliefervertrages und dieser AGB neu zu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen.
Vertragsänderungen. Microsoft kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit aktualisieren. Auf zuvor erworbene unbefristete Softwarelizenzen finden Änderungen keine Anwendung. Änderungen treten für neue Bestellungen und für vorhandene Abonnements und Leistungsbeschreibungen wie folgt in Kraft:
Vertragsänderungen. 1 Die Änderungen des Anschlussvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie der rechtsgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien sowie der schriftlichen Zustimmung durch das paritätische Organ.
Vertragsänderungen. 4.1. Sollten Sie nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist Landal GreenParks/der Eigentümer nicht verpflichtet, diese Änderungen zu akzeptieren. Landal GreenParks/der Eigentümer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen angenommen werden. Wenn Landal GreenParks Ihre Änderungen akzeptiert, kann Landal GreenParks Ihnen Änderungskosten in Rechnung stellen.
Vertragsänderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform.
Vertragsänderungen. 11.1 Die Regelungen dieses Vertrages sowie der dazugehörigen Be- standteile basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ver- trages geltenden gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. EnWG, XxxxxXXX, XxxxxXXX, Entscheidungen der Bundesnetz- agentur). Wenn sich diese, vergleichbare Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Rechtsprechung ändern (Vertragslücke) und diese Änderungen zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Ver- tragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage (Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) führen, sind die Stadtwerke berechtigt, den Vertrag sowie die diesem zugrunde liegenden Bedingungen entsprechend anzupassen, soweit diese Anpassung für den Kunden zumutbar und nicht nachteilig ist.
Vertragsänderungen. 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Costa sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Xxxxx den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.