Besondere Pflichten und Obliegenheiten in Bezug auf Programmpakete im Rahmen von Abo-TV. 5.3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, a) die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, b) die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten, c) für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen, d) andere vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzunehmen. 5.3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist ihm eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Pflichten und Obliegenheiten in Bezug auf Programmpakete im Rahmen von Abo-TV. 5.3.1 4.3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt,
a) die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten,
b) die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten,
c) für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen,
d) andere vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzunehmen.
5.3.2 4.3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist ihm eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Pflichten und Obliegenheiten in Bezug auf Programmpakete im Rahmen von Abo-TV. 5.3.1 3.3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt,
a) die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten,
b) die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten,
c) für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen,
d) andere andere, vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzunehmen.
5.3.2 3.3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist ihm eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen