Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers Musterklauseln

Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Bitte beachten Sie die für Sie als Karteninhaber geltenden Regeln zum sorgfältigen Umgang mit der Karte, den Kartendaten, der PIN und anderen Legitimationsmedien gemäß Ziffern 6.1 bis 6.4 der Vertragsbedingungen sowie den Unterrichtungs- und Anzeigepflichten inkl. Haftungsregelungen gemäß Ziffern 6.5 bis 6.8 der Vertrags- bedingungen. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen informiert die Bank den Karteninhaber telefonisch, per Brief, über eine Mitteilung auf dem Kontoauszug oder, sofern vom Karten- inhaber genutzt, über das elektronische Postfach im Online-Banking. Weiter darf die Bank in diesem Fall die Karte sperren (vgl. Ziffer 18 der Vertragsbedingungen). Geregelt in Ziffer 9.1 der Vertragsbedingungen. Die Höhe der Entgelte und Zinsen, z. B. Entgelte für Auszahlungen am Geldautomaten und den Auslandseinsatz, ergeben sich aus dem Abschnitt „Kartengestützter Zahlungsverkehr“ des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. Für Wechselkurse bei Zahlungsvorgängen in Fremdwährung gilt Ziffer 8 „Wechselkurs bei Fremdwährung“ der Vertragsbedingungen. Sofern mit der Karte eine Guthabenverzinsung verbunden ist, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. an Ihren Steuerberater. Dies gilt insbesondere, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Akzeptanzstelle für die Nutzung Ihrer Karte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag verlangt (vgl. Ziffer 9.3 der Vertragsbedingungen).
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Es gelten die in B. XVI. Bedingungen für das Girokonto unter I. 7. ff. der Bedingungen für die VISA Card für den Karteninhaber fest- gelegten Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Der Karteninhaber hat seine Rote MasterCard® Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben und sie mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN oder eines Personalisier- ten Sicherheitsmerkmals (z.B. für das 3D Secure Verfahren) erlangt. Sie darf insbeson- dere nicht auf der Rote MasterCard® Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Rote MasterCard® Karte ist und die PIN kennt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Rote MasterCard® Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldauto- maten abzuheben). Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder missbräuchliche Verfügungen (z. B. unter Verwendung seiner Kartendaten) oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, der Kartendaten oder der persönli- chen PIN oder eines sonstigen Personalisierten Sicherheitsmerkmals fest oder bei Verdacht, dass ein Dritter von der PIN Kenntnis erlangt hat, so ist die Ikano Bank unverzüglich unter der Telefonnummer 00000 000 000 zu unterrich- ten, um die Rote MasterCard® Karte sperren zu lassen. Bei missbräuchlicher Ver- wendung oder Diebstahl der Rote MasterCard® Karte ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Pflichten dieses Abschnitts gelten auch, sofern der Kunde den Ver- dacht hat, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz der Rote MasterCard® gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autori- sierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt. Für den Ersatz einer verlorenen, gestoh- lenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte be- rechnet die Ikano Bank ein im Preisverzeichnis ausgewiesenes Entgelt, das höchs- tens die mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt. Das Entgelt wird nicht erho- ben, wenn die Ikano Bank die Umstände, die zur Ausgabe der Ersatzkarte geführt haben, zu vertreten hat oder diese ihr zuzurechnen sind. Der Karteninhaber hat die Ikano Bank über Änderungen seiner Anschrift und seiner Bankverbindung, die der Einziehung von Rote MasterCard® Karte Umsätzen dient, unverzüglich zu informieren. Ferner ist der Karteninhaber verpflichtet, eine Änderung seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. (1) Unterschrift und Nutzung durch den Karteninhaber (2) Sorgfältige Aufbewahrung der Karte (3) Geheimhaltung der PIN (4) Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine mit der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Online- Bezahlvorgänge (siehe Nummer 3 letzter Unterabsatz dieser Bedingun- gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge miss- bräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. (a) Wissenselemente, wie z. B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb von Online-Bezahlvorgängen in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (zum Beispiel Speicherung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (zum Beispiel mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für Kartenzahlung und Fingerabdrucksensor) dient. (b) Besitzelemente, wie zum Beispiel ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile End- gerät des Karteninhabers (zum Beispiel Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kartenzah- lungen (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für Online-Bezahlvorgänge (zum Beispiel Karten- App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teil- nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons) und • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich (z. B. per Telefon) oder in Text- form (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden. (c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers für Online-Bezahl- vorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät...
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 6.1 Der Karteninhaber hat die Karte(n) nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben und sie mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um so die Missbrauchsgefahr durch Dritte, die in den Besitz der Karte(n) gelangen, zu reduzieren. 6.2 Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt werden. 6.3 Bei Einsatz der Karte(n) in elektronischen Netzen (z. B. Internet) hat der Karteninhaber darauf zu achten, dass die übermittelten Kartendaten nach Möglichkeit ver- schlüsselt übertragen werden bzw. das sichere Verfahren gemäß Ziffer 4 eingesetzt wird. 6.4 Stellt der Karteninhaber den Verlust der Karte(n) oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner/seinen Karte(n) fest, so hat er die Karte(n) unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungsschreiben und der Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service), den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen oder bei einer Repräsentanz des Visa/MasterCard-Verbundes sperren zu lassen. Der Karteninhaber erhält eine schriftliche Bestätigung seiner Sperr- meldung. 6.5 Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank hierüber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige unterrichten. 6.6 Änderungen der Anschrift, des Namens und der sonstigen im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Bankverbindungen, sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Aufwendungen und Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, hat der Karteninhaber zu ersetzen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. (1) Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Ihre mit der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Bezahlvorgänge (siehe Nummer 3 Absatz 1 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente für Bezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Bezahlvorgänge haben Sie vor allem Folgendes zu beachten: (a) Ihren Passcode müssen Sie geheim halten; Sie dürfen ihn insbesondere • nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitteilen, (b) Ihr Endgerät mit dem Sie Apple Pay nutzen, müssen Sie vor Missbrauch schützen, insbesondere • müssen Sie sicherstellen, dass unberechtigte Personen nicht auf Ihr Endgerät zugreifen können, • müssen Sie dafür Sorge tragen, dass andere Personen die auf Ihrem Endgerät befindlichen Anwendungen für Karten­ zahlungen (zum Beispiel Apple Wallet, Banking-App) nicht nutzen können, • müssen Sie die Anwendung für Bezahlvorgänge (zum Beispiel Apple Wallet, Banking-App) auf Ihrem Endgerät dauerhaft deaktivieren, bevor Sie den Besitz an diesem Endgerät aufgeben (zum Beispiel durch Verkauf oder Entsorgung Ihres iPhones) • dürfen Sie Apple Pay auf keinem Endgerät verwenden, bei welchem die Nutzungsbeschränkungen in nicht autorisierter Weise umgangen wurden (sogenannter „Jailbreak“), da bei diesen Endgeräten ein ausreichender Schutz gegen Angriffe und Betrugsversuche nicht mehr gewährleistet werden kann. (c) Seinselemente dürfen Sie auf dem Endgerät für Bezahlvorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwenden, wenn auf dem Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem Endgerät, das Sie für Bezahlvorgänge nutzen, Seinselemente anderer Personen gespeichert, müssen Sie das für den Bezahlvorgang vorgesehene Wissenselement (Passcode) nutzen und nicht das auf dem Endgerät gespeicherte Seinselement. (2) Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die Bank unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sollte das Endgerät, auf dem Apple Pay eingerichtet wurde, gestohlen werden oder verloren gehen. Hierzu steht Ihnen rund um die Uhr der telefonische Kundenservice der Bank unter RUFNUMMER zur Verfügung. Sofern die Funktion „Mein iPhone suchen“ auf dem Gerät aktiviert ist, haben Sie alternativ die Möglichkeit Apple Pay über die Apple-ID-Accountseite sowie mittels der „Mein iPhone suchen“-Funktion zu sperren und d...
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Bitte beachten Sie die für Sie als Karteninhaber geltenden Regeln zum sorg- fältigen Umgang mit der Karte und den Kartendaten, insbesondere der Kre- ditkarten-PIN und der Prüfziffer sowie zusätzlicher Authentifizierungsverfah- ren gemäß Ziffer 6.1 bis 6.4 der Sonderbedingungen, Ziffer 7ff der Sonderbedingungen für das Online-Banking, die unten aufgeführten Infor- mationen zum sicheren Karteneinsatz, sowie die Unterrichtungs- und Anzei- gepflichten inkl. Haftungsregelungen gemäß Ziffer 6.5 bis 6.8 der Sonderbe- dingungen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät erlangt. Die App ist gegen unberechtigten Zugriff – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationskanäle).
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).