Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers Musterklauseln

Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Es gelten die in B. XVI. Bedingungen für das Girokonto unter I. 7. ff. der Bedingungen für die VISA Card für den Karteninhaber fest- gelegten Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Bitte beachten Sie die für Sie als Karteninhaber geltenden Regeln zum sorgfältigen Umgang mit der Karte, den Kartendaten, der PIN und anderen Legitimationsmedien gemäß Ziffern 6.1 bis 6.4 der Vertragsbedingungen sowie den Unterrichtungs- und Anzeigepflichten inkl. Haftungsregelungen gemäß Ziffern 6.5 bis 6.8 der Vertrags- bedingungen. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen informiert die Bank den Karteninhaber telefonisch, per Brief, über eine Mitteilung auf dem Kontoauszug oder, sofern vom Karten- inhaber genutzt, über das elektronische Postfach im Online-Banking. Weiter darf die Bank in diesem Fall die Karte sperren (vgl. Ziffer 18 der Vertragsbedingungen). Geregelt in Ziffer 9.1 der Vertragsbedingungen. Die Höhe der Entgelte und Zinsen, z. B. Entgelte für Auszahlungen am Geldautomaten und den Auslandseinsatz, ergeben sich aus dem Abschnitt „Kartengestützter Zahlungsverkehr“ des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. Für Wechselkurse bei Zahlungsvorgängen in Fremdwährung gilt Ziffer 8 „Wechselkurs bei Fremdwährung“ der Vertragsbedingungen. Sofern mit der Karte eine Guthabenverzinsung verbunden ist, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. an Ihren Steuerberater. Dies gilt insbesondere, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Akzeptanzstelle für die Nutzung Ihrer Karte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag verlangt (vgl. Ziffer 9.3 der Vertragsbedingungen).
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchfüh- rung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endge- rät erlangt. Die App ist gegen unberechtigten Zugriff – z.B. durch ein sicheres Pass- wort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z.B. durch sogenanntes Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers a) Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben und sie mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Der Karteninhaber hat seine Rote MasterCard® Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben und sie mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN oder eines Personalisier- ten Sicherheitsmerkmals (z.B. für das 3D Secure Verfahren) erlangt. Sie darf insbeson- dere nicht auf der Rote MasterCard® Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Rote MasterCard® Karte ist und die PIN kennt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Rote MasterCard® Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldauto- maten abzuheben). Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder missbräuchliche Verfügungen (z. B. unter Verwendung seiner Kartendaten) oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, der Kartendaten oder der persönli- chen PIN oder eines sonstigen Personalisierten Sicherheitsmerkmals fest oder bei Verdacht, dass ein Dritter von der PIN Kenntnis erlangt hat, so ist die Ikano Bank unverzüglich unter der Telefonnummer 00000 000 000 zu unterrich- ten, um die Rote MasterCard® Karte sperren zu lassen. Bei missbräuchlicher Ver- wendung oder Diebstahl der Rote MasterCard® Karte ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Pflichten dieses Abschnitts gelten auch, sofern der Kunde den Ver- dacht hat, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz der Rote MasterCard® gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autori- sierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt. Für den Ersatz einer verlorenen, gestoh- lenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte be- rechnet die Ikano Bank ein im Preisverzeichnis ausgewiesenes Entgelt, das höchs- tens die mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt. Das Entgelt wird nicht erho- ben, wenn die Ikano Bank die Umstände, die zur Ausgabe der Ersatzkarte geführt haben, zu vertreten hat oder diese ihr zuzurechnen sind. Der Karteninhaber hat die Ikano Bank über Änderungen seiner Anschrift und seiner Bankverbindung, die der Einziehung von Rote MasterCard® Karte Umsätzen dient, unverzüglich zu informieren. Ferner ist der Karteninhaber verpflichtet, eine Änderung seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. (1) Unterschrift und Nutzung durch den Karteninhaber
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät erlangt. Die App ist gegen unberechtigten Zugriff – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationskanäle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer übermittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren. 5 Änderung der Mobilfunknummer/virtuellen Handynummer 5.1 Sollte der Karteninhaber seine für das Verfahren genutzte Kennung (Sicherheitsfrage und/oder Mobilfunknummer für SMS-Empfang bzw. virtuelle Handynummer für App-Nutzung) ändern wollen, steht ihm hierfür auf der Registrierungswebseite der Bank eine entsprechende Funktion zur Verfügung. 5.2 Ist kein Nachrichten-Versand an die bisher registrierte Kennung mög- lich (z. B. das Endgerät mit der hinterlegten Kennung wurde gestohlen), muss der Karteninhaber den Registrierungsprozess erneut durchlaufen. 6 Abmeldung vom Verfahren 6.1 Der Karteninhaber kann sich von der Teilnahme am sicheren Bezahlver- fahren abmelden, in dem er auf der Registrierungswebseite der Bank den Button „Benutzerdaten löschen“ betätigt. 6.2 Wenn sich der Karteninhaber abgemeldet hat, ist es ihm erst nach Abschluss einer Neuregistrierung wieder möglich, seine Karte für Internetz- ahlungen bei am sicheren Bezahlverfahren teilnehmenden Akzeptanzstellen einzusetzen. 7 Datenerhebung und Datenverarbei...
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. 8.1 Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüg- lich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers. Kunde ist verpflichtet, die nachfolgenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten zu befolgen sowie diese