Common use of Bestellung der Gutachter Clause in Contracts

Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen wurden in der Sitzung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 bis 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 08.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.07.2017 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.07.2017 bis 20.06.2020 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 11.12.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 11.12.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 11.12.2016 bis 20.06.2020 11.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.10.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverbund der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.10.2016 bis 20.06.2020 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kuchen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 19.09.2016 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 19.09.2016 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kuchen wurden in der Sitzung am 20.06.2016 19.09.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kuchen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 19.09.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kuchen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kuchen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 19.09.2016 bis 20.06.2020 19.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Böhmenkirch bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Böhmenkirch wurden in der Sitzung am 20.06.2016 08.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Böhmenkirch bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.07.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Böhmenkirch mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Böhmenkirch verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.07.2016 bis 20.06.2020 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Drackenstein bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.10.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Drackenstein mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen GutachterausschussesGutachterausschusses beim Gemeindeverwaltungsverband. Die Gemeinde Deggingen Drackenstein verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverband der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.10.2016 bis 20.06.2020 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 03.02.2020/22.06.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 16.02.2020/22.06.2020 und endet am 30.06.202021.06.2024. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.01.2017 bis 20.06.2020 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 15.11.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.01.2017 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.01.2016 bis 20.06.2020 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige Göppin- gen nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestelltbe- stellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen den jeweiligen Gemeindeverwaltungen bzw. ggf. mit den Verwaltungen Verwal- tungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. vorgeschlagen Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 Göppingen wur- den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen Göppingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.202014.09.2022. Die Mitglieder des der derzeitigen Gutachterausschusses Gutachterausschüsse bei der Gemeinde Deggingen den Gemeinden wurden in der Sitzung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 und endet am 30.06.2020. jeweiligen Gemeinden bestellt Da die Gemeinde Deggingen Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgtGöppingen übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- nes eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen verpflichtet Gemeinden verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 bis 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 30.06.2021 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Die Stadt Göppingen verpflichtet sich im Gegenzug, die bisher von den Gemeinden bestellten Gutachter - jedoch maximal die in § 5 Abs. 2 geregelte Anzahl - für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 14.09.2022 (Ende der regulären Amtszeit des Gutachterausschusses Göppingen) funktionsgleich nachzubestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO). Die derzeitigen Vorsitzenden der Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden stellvertretende Vorsitzende des gemeinsamen Gutachteraus- schusses (Anlage 2). Ab dem 01.07.2020 01.07.2021 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen Göppingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • nachbestellten stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen ehem. Gut- achterausschüsse der Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der SteigeGöppingen. Seine Stellvertreter sind unabhängig vom Bestellungszeitpunkt jeweils gleichberechtigt. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202314.09.2022.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 15.02.2020 und endet am 30.06.202014.02.2024. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.01.2017 bis 20.06.2020 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 15.11.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.01.2017 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.01.2017 bis 20.06.2020 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Bad Ditzenbach bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Bad Ditzenbach wurden in der Sitzung am 20.06.2016 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Bad Ditzenbach bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 15.02.2020 und endet am 30.06.202014.02.2024. Da die Gemeinde Deggingen Bad Ditzenbach mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Bad Ditzenbach verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 15.02.2020 bis 20.06.2020 14.02.2024 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 19.02.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 16.02.2020 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 bis 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 und endet am 30.06.202020.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 bis 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.10.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverband der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.10.2016 bis 20.06.2020 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Kommune wurden in der Sitzung am 20.06.2016 19.09.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 19.09.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 19.09.2016 bis 20.06.2020 19.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Stadt Donzdorf bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Stadt Donzdorf wurden in der Sitzung am 20.06.2016 03.02.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Stadt Donzdorf bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 16.02.2020 und endet am 30.06.202031.12.2020. Da die Gemeinde Deggingen Stadt Donzdorf mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Stadt Donzdorf verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 16.02.2020 bis 20.06.2020 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Deggingen Bad Überkingen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Deggingen Bad Überkingen wurden in der Sitzung am 20.06.2016 10.12.2015 vom Gemeinderat der Gemeinde Deggingen Bad Überkingen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 20.06.2016 01.01.2016 und endet am 30.06.2020. Da die Gemeinde Deggingen Bad Überkingen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Deggingen Bad Überkingen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 20.06.2016 01.01.2016 bis 20.06.2020 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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