Common use of Bestellung der Gutachter Clause in Contracts

Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach wurden in der Sitzung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 und endet am 14.02.2024. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 bis 14.02.2024 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Überkingen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Überkingen wurden in der Sitzung am 10.10.2019 10.12.2015 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Überkingen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.01.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Überkingen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Überkingen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.01.2016 bis 14.02.2024 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Böhmenkirch bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Böhmenkirch wurden in der Sitzung am 10.10.2019 08.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Böhmenkirch bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.07.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Böhmenkirch mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Böhmenkirch verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.07.2016 bis 14.02.2024 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 19.02.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 16.02.2020 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 bis 14.02.2024 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 20.06.2016 und endet am 14.02.202420.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 20.06.2016 bis 14.02.2024 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 19.09.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 19.09.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 19.09.2016 bis 14.02.2024 19.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Die Bildung Eines Gemeinsamen Gutachterausschusses

Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.10.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverbund der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.10.2016 bis 14.02.2024 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 11.12.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 11.12.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 11.12.2016 bis 14.02.2024 11.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 03.02.2020/22.06.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 16.02.2020/22.06.2020 und endet am 14.02.202421.06.2024. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.01.2017 bis 14.02.2024 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 15.11.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.01.2017 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.01.2016 bis 14.02.2024 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Stadt Donzdorf bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Stadt Donzdorf wurden in der Sitzung am 10.10.2019 03.02.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Stadt Donzdorf bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 16.02.2020 und endet am 14.02.202431.12.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Stadt Donzdorf mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Stadt Donzdorf verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 16.02.2020 bis 14.02.2024 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kuchen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 19.09.2016 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 19.09.2016 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kuchen wurden in der Sitzung am 10.10.2019 19.09.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kuchen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 19.09.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kuchen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kuchen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 19.09.2016 bis 14.02.2024 19.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Drackenstein bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.10.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Drackenstein mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen GutachterausschussesGutachterausschusses beim Gemeindeverwaltungsverband. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Drackenstein verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverband der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.10.2016 bis 14.02.2024 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Deggingen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Deggingen wurden in der Sitzung am 10.10.2019 20.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Deggingen bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 20.06.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Deggingen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Deggingen verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 20.06.2016 bis 14.02.2024 20.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.2023.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 und endet am 14.02.2024. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.01.2017 bis 14.02.2024 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 15.11.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.01.2017 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.01.2017 bis 14.02.2024 31.12.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune wurden in der Sitzung am 10.10.2019 08.06.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.07.2017 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.07.2017 bis 14.02.2024 30.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 vom Gemeinderat der Stadt Geislingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.2020. Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Bad Ditzenbach beim Gemeindeverwaltungsverbund „Oberes Filstal“ wurden in der Sitzung Verbandsversammlung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach 14.09.2016 bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 01.10.2016 und endet am 14.02.202430.06.2020. Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgt, entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach Kommune verpflichtet sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter im Gemeindeverwaltungsverband der Amtsperiode vom 15.02.2020 01.10.2016 bis 14.02.2024 30.09.2020 mit Wirkung zum 30.06.2020 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Ab dem 01.07.2020 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202330.06.2024.

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Bestellung der Gutachter. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige Göppin- gen nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestelltbe- stellt. Sie werden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Bad Ditzenbach den jeweiligen Gemeindeverwaltungen bzw. ggf. mit den Verwaltungen Verwal- tungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen. vorgeschlagen Die Mitglieder des derzeitigen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurden in der Sitzung am 25.09.2019 Göppingen wur- den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen Göppingen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 01.10.2019 und endet am 30.06.202014.09.2022. Die Mitglieder des der derzeitigen Gutachterausschusses Gutachterausschüsse bei der Gemeinde Bad Ditzenbach den Gemeinden wurden in der Sitzung am 10.10.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach bestellt. Ihre Amtszeit begann am 15.02.2020 und endet am 14.02.2024. jeweiligen Gemeinden bestellt Da die Gemeinde Bad Ditzenbach Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Geislingen an der Steige überträgtGöppingen übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- nes eigenen Gutachterausschusses. Die Gemeinde Bad Ditzenbach verpflichtet Gemeinden verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter der Amtsperiode vom 15.02.2020 bis 14.02.2024 mit Wirkung zum 30.06.2020 30.06.2021 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). Die Stadt Göppingen verpflichtet sich im Gegenzug, die bisher von den Gemeinden bestellten Gutachter - jedoch maximal die in § 5 Abs. 2 geregelte Anzahl - für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 14.09.2022 (Ende der regulären Amtszeit des Gutachterausschusses Göppingen) funktionsgleich nachzubestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO). Die derzeitigen Vorsitzenden der Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden stellvertretende Vorsitzende des gemeinsamen Gutachteraus- schusses (Anlage 2). Ab dem 01.07.2020 01.07.2021 setzt sich der (erste) gemeinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Geislingen Göppingen • regulär bestellten Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Gutachtern sowie den • nachbestellten stellvertretenden Vorsitzenden und neuen Gutachtern der einzelnen ehem. Gut- achterausschüsse der Gemeinden zusammen. Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der SteigeGöppingen. Seine Stellvertreter sind unabhängig vom Bestellungszeitpunkt jeweils gleichberechtigt. Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30.06.202314.09.2022.

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