Bestimmung an großformatigen Betonblöcken Musterklauseln

Bestimmung an großformatigen Betonblöcken. Je Beton ist ein großformatiger Betonblock (2,0 m x 2,0 m x 2,0 m) gemäß Leistungsbeschreibung herzustellen (Bild 1). Der Block ist allseitig mit einer Wärmedämmung (d ≥ 360 mm; Wärmeleitgruppe 040 oder geringer; ausreichende Druckfestigkeit) zu versehen. Ein Durchankern ist nicht zulässig. Die Frischbetontemperatur beim Einbau darf 15 °C, die Temperatur der umgebenden Luft während der Versuchsdurchführung (Messdauer: 168 h) 5 °C nicht unterschreiten. Im Zentrum des Blockes sind zwei Temperaturfühler (Abstand 5 cm) anzuord- nen. Je zwei weitere Temperaturfühler sind auf einer gedachten Linie zwischen dem Zentrum des Blockes und der Mitte einer Seitenfläche bzw. der Mitte der Oberseite im Abstand von 5 cm und von 50 cm von der Oberflä- che anzuordnen (siehe Bild). Als Temperaturfühler sind Widerstandsfühler mit einer zulässigen Abweichung von +/- 1 K einzusetzen. Die Messkette (Temperaturfühler, Datenlogger, Spannungsversorgung) muss für die Tem- peraturgangaufzeichnung eine Genauigkeit von ± 1 K haben. Die Dokumentation der Messkette (Datenblätter, Konfiguration des Datenloggers, Datenaufbereitung) ist dem Messprotokoll beizufügen. Der Temperaturverlauf im Betonblock sowie die Temperatur der umgebenden Luft sind über einen Zeitraum von mindestens 168 Stun- den (7 Tage) kontinuierlich aufzuzeichnen. Aus den Aufzeichnungen müssen Frischbetontemperatur TBeton und Temperaturanstieg ΔTqadiab,7d (Temperaturänderung der Temperaturfühler innerhalb von 168 Stunden im Block- zentrum) bestimmbar sein. Bild 1: Betonblock mit Anordnung der Temperaturfühler

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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