Betriebsführung, Service, Wartung. Für die Dauer des Pachtvertrags übernimmt die EAG VT auf eigene Kosten die laufende Betriebsführung, Service und Wartung sowie gesetzlich vorgeschriebene periodische Überprüfungen mit entsprechender Dokumentation der ANLAGE. Sie verpflichtet sich, die ANLAGE mittels Fernüberwachung an jedem Werktag auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und bei Betriebsstörungen in der Weise zu reagieren, dass die ANLAGE möglichst schnell wieder voll funktionsfähig ist. Klarstellend festgehalten wird, dass hiervon nur die AN- LAGE, nicht aber notwendige Mehraufwendungen bzw. gewünschten Änderungen in der technischen Ausführung der ANLAGE im Sin- ne des Punktes A.1.1. des Vertrages umfasst sind. Hinsichtlich notwendiger Mehraufwendungen und gewünschter Änderungen in der technischen Ausführung, ohne die die ANLAGE nicht betreibbar ist, hat der Kunde alle erforderlichen Tätigkeiten selbst vorzunehmen. Ansprüche gegen EAG VT sind daraus nicht ableitbar. Insbesondere wird auf die in Punkt B.4.5. getroffenen Bestimmungen zur einge- schränkten Betriebsfähigkeit verwiesen. Der Kunde bevollmächtigt EAG VT gemäß der diesem Vertrag beiliegenden Betreuungsvollmacht (Anhang 1), welche einen integrie- renden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Nimmt der Kunde Schäden an der ANLAGE wahr, hat er EAG VT unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich, die ANLAGE, soweit sie sich in seinem Einflussbereich befindet, vor Beschädigungen zu schützen sowie jeden Schaden der EAG VT unverzüglich zu melden.
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