Bewertungsmethodik Musterklauseln

Bewertungsmethodik. Da sich zwei der Kriterien überhaupt nicht quantifizieren lassen und auch die Berechnung der CO2-Effizienz häufig auf einer Reihe von Annahmen beruhen muss bzw. manchmal nicht belastbar durchführbar ist, wird generell eine skalierende Bewertung mit Noten zwischen 1 (sehr gut) und 5 (mangelhaft) (bzw. ++ bis --) vorgenommen. Wo immer möglich sollte diese Bewertung bei der CO2-Effizienz mit berechneten Werten unterlegt sein. Die Einzelbewertungen werden nicht zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Die vorgeschlagenen und bewerteten Maßnahmen/Projekte werden tabellarisch und für die CO2-Effizienz auch grafisch nach den Maßnahmenbereichen - Effizienzverbesserung bei der Wärmenachfrage - Effizienzverbesserung bei der Stromnachfrage - Effizienzverbesserung bei Strom- und (Koppel-) Wärmebereitstellung - Nutzung erneuerbarer Energien und sonstige dargestellt. Anlage 2 zum Partnerschaftsvertrag „proKlima“ Richtlinien zur Mittelvergabe
Bewertungsmethodik. Nach IDW S 1 kann die Ermittlung des Unternehmenswerts nach dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted Cash Flow Verfahren erfolgen. Beide Verfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage der Ermittlung des Barwerts künftiger finanzieller Überschüsse (Kapitalwertkalkül). Bei gleichen Bewertungsgrundlagen führen sie deshalb zu identischen Unternehmenswerten. Im vorliegenden Fall hat Ebner Stolz den Unternehmenswert nach dem in der Rechtsprechung in Deutschland am meisten verbreiteten und anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. Ebner Stolz hat darüber hinaus keinen Liquidationswert oder Substanzwert ermittelt, da vorliegend nicht erkennbar ist, dass diese als mögliche Wertuntergrenzen relevant sein könnten. Der von Ebner Stolz ermittelte Unternehmenswert ist der Ertragswert. Dieser bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse (Nettoausschüttungen, Überschüsse) an die Unternehmenseigner. Die Überschüsse ergeben sich vorrangig aus den Ausschüttungen der vom Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse. Bei der Ermittlung eines Unternehmenswerts ist dabei von der Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung des zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts und rechtlicher Restriktionen (ausschüttbares Jahresergebnis) zur Ausschüttung zur Verfügung stehen. Der Ertragswert wird sodann durch Abzinsung der ermittelten Überschüsse durch den Kapitalisierungszins (Eigenkapitalkosten) ermittelt. Eine Unternehmensbewertung setzt daher die Prognose der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus. Vorliegend hat Ebner Stolz die prognostizierten Ergebnisse der Geschäftsjahre 2022 bis 2026 („Phase I“ (Detailplanungszeitraum)) zusammen mit dem Wert der nachhaltig jährlich erzielbaren Nettoausschüttungen ab dem Jahr 2027 („Phase 2“ (ewige Rente)) mit den Eigenkapitalkosten zunächst auf den technischen Bewertungsstichtag (1. Januar 2022) abgezinst. In einem zweiten Schritt erfolgt die Aufzinsung auf den 25. September 2022 („Bewertungsstichtag“). Die Ermittlung des Ertragswertes setzt somit die Ermittlung der erzielbaren Nettoausschüttungen sowie des Kapitalisierungszinses voraus.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.