Inkrafttreten und Gültigkeit. 9.1 Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil des GAV.
Inkrafttreten und Gültigkeit. 1 Der vorliegende Firmenvertrag tritt per 01. Juni 2004 auf unbestimmte Dauer in Kraft.
2 Änderungen des vorliegenden Vertrags können von den Vertragspartnern jederzeit schriftlich vereinbart und in Kraft gesetzt werden.
Inkrafttreten und Gültigkeit. Dieser Consultingvertrag tritt unmittelbar nach (i) dessen Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und (ii) Eingang der schriftlichen Bestätigung der KfW, dass aus Sicht der KfW alle Voraussetzungen für Auszahlungen unter dem Finanzierungsvertrag vorliegen, in Kraft. Der Auftraggeber muss den Consultant unverzüglich über die schriftliche Bestätigung der KfW informieren. MAẞE UND NORMEN Alle Zeichnungen, Pläne und Berechnungen basieren auf den Normen; darüber hinaus sind die Normen auf alle Dienstleistungen anzuwenden.
Inkrafttreten und Gültigkeit. Diese Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende im Stundenlohn sind ab 1. Januar 2014 gültig und gelten auf unbestimmte Dauer. Der Vertrag kann von beiden Parteien, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens per
Inkrafttreten und Gültigkeit. Dieser GAV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens per 31. Dezember 2016, gekündigt werden.
Inkrafttreten und Gültigkeit. (1) Die vorliegende Richtlinie tritt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages „ProKlima“ in Kraft.
(2) Die Richtlinie ist vorbehaltlich einer Änderung bis zum Ablauf desPartnerschaftsvertrages „ProKlima“ gültig. Anlage 3 zum Partnerschaftsvertrag „Pro Klima" Seite 1 Zwischen den Vertragspartnern des Partnerschaftsvertrags „ProKlima„ und der Stadtwerke Hannover AG wird folgendes vereinbart:
(1) Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags ist die Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle gemäß § 2 Abs. 7 des Partnerschaftsvertrags „ProKlima„ auf und deren Wahrnehmung durch die Stadtwerke Hannover AG. Zu diesen Aufgaben gehören: - die Koordination und Information zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle, - die organisatorische, kaufmännische, finanzwirtschaftliche und steuerliche Verwaltung des Klimaschutzfonds, - die Bewertung der Maßnahmenvorschläge der Partner und Dritter, - die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen für den Beirat und das Kuratorium, - die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Beirats und des Kuratoriums.
(2) Die Abwicklung von Breitenförderprogrammen gehört nicht zu den vorbezeichneten Grundaufgaben der Geschäftsstelle, sondern bedarf jeweils einer gesonderten Beauftragung der Geschäftsstelle oder Dritter durch das Kuratorium. Unter Breitenförderprogrammen werden Programme zum Klimaschutz verstanden, die förderfähige Maßnahmen für eine große Anzahl von Antragstellern definieren und damit einen besonderen Aufwand für Information, Beratung, technische Prüfung und finanzielle Abwicklung verursachen. Anlage 3 zum Partnerschaftsvertrag „Pro Klima" Seite 2
(1) Die Stadtwerke Hannover AG erhält für die Führung der Geschäftsstelle des Partnerschaftsvertrags „ProKlima„ und die damit verbundenen Aufgaben nach § 1 Abs. 1 eine pauschale jährliche Vergütung, die aus dem Klimafonds finanziert wird. Hierdurch sind sämtliche Personal- und Personalnebenkosten abgegolten. Die allgemeinen Verwaltungskosten für die Geschäftsstelle werden von den Stadtwerken getragen. Die Vergütung wird jeweils zur Mitte eines Wirtschaftsjahres bei Rechnungsstellung durch die Stadtwerke fällig. Für Jahre, in denen der Vertrag nicht durchgängig rechtswirksam ist, wird die Vergütung anteilig zur Laufzeit im Kalenderjahr berechnet.
(2) Für das Jahr der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Fortsetzung des Klimafonds beträgt die Vergütung 180.000 Euro
(3) Für die Folgejahre wird die Vergütung überprüft und gegebenenfalls in ...
Inkrafttreten und Gültigkeit. 14.1. Die vorliegende Vereinbarung wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen und tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch die beiden Parteien und der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bolligen in Kraft.
14.2. Die vorliegende Vereinbarung erlischt von selbst nach vollständiger Bebauung des Flugbrun-‐ nenareals beziehungsweise nach vollständiger Realisierung der baubewilligten Projekte.
Inkrafttreten und Gültigkeit. Die vorliegende Richtlinie tritt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages „proKlima“ in Kraft.
Inkrafttreten und Gültigkeit. Diese Vereinbarung ersetzt diejenige zwischen der ISS Aviation AG, Vebego AG und dem VPOD vom 1. November 2015 und tritt per 1. Mai 2022 in Kraft. Die Vereinbarung ist unbefristet und mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von den Parteien kündbar. Zürich-Flughafen/Dietikon/Glattbrugg, im April 2022 Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxx CFO Director Aviation Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxx Direktor Ostschweiz/Vebego Airport Direktorin People & Transformation Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Präsidentin Regionalsekretär
Inkrafttreten und Gültigkeit. Der vorliegende GAV tritt am 1. XXXX 20xx in Kraft. Er ist unbefristet.