Branchenspezifische Entwicklungen. Der fortdauernde Krieg in der Ukraine verursachte Störungen der Lieferketten und führte damit ein- hergehend zu einer allgemeinen Steigerung des Preisniveaus. Die Dissonanz zwischen den gesetzlichen Erstattungsmechanismen einerseits und der inflationären Preisentwicklung andererseits hat erhebli- che Auswirkungen auf die deutsche Gesundheitswirtschaft. Nach den Belastungen der Pandemie trifft die Krankenhäuser nun die Inflation und insbesondere die gestiegenen Energiepreise. Zur Unterstüt- zung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit diesen gestiegenen Energiekosten wurde durch den Gesetzgeber ein Hilfsprogramm gestartet. § 26f KHG sieht für den Zeitraum Oktober 2022 bis April 2024 pauschale Ausgleichszahlungen für mittelbar gestiegene Kosten sowie krankenhausindividuelle Erstat- tungen für direkte Mehrkosten beim Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, leitungsgebundener Fernwärme und leitungsgebundenem Strom vor. 2021 lagen die Ausgaben der GKV bei Mrd. EUR 285,0, dabei beliefen sich die reinen Leistungsausgaben auf rund Mrd. EUR 263,4. Den größten Anteil der Leistungsausgaben stellte der Krankenhaussektor dar. Insgesamt musste die GKV hierfür Mrd. EUR 85,9 aufbringen. Dies entspricht einem Anteil von 32,6 Pro- zent an allen Leistungsausgaben und ist nahezu doppelt so hoch wie die ambulante ärztliche Versor- gung mit einem Volumen von Mrd. EUR 44,8 und einem Anteil von 17,0 Prozent. Den drittgrößten Aus- gabensektor stellt der Arzneimittelbereich mit Mrd. EUR 46,6 und einem Anteil von 17,7 Prozent dar. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trug der Bund weiterhin einen Großteil der Ausgaben für pan- demiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen für Corona-Testungen und für Impfungen gegen COVID-19 im Rahmen der Coronavirus-Impf- und Testverordnung sowie Ausgleichszahlungen für Kran- kenhäuser. Insgesamt wurden rund Mrd. EUR 19,9 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert. Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von Mrd. EUR 14 weitestgehend stabilisiert werden. Dieser Zuschuss entfällt jedoch in 2023 vollständig. Mit dem am 12. November 2022 in Kraft getretenen GKV- Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auch in 2023 eine stabile und verlässliche Finanzier...