Technische Ausstattung Musterklauseln

Technische Ausstattung. Jeder Seminar-Teilnehmer eines Online-Seminars hält die notwendige eigene techni- sche Ausstattung für die Teilnahme auf eigene Kosten bereit, z.B. geeignete Hard- und Software, Telekommunikationseinrichtungen und Internetprovider, etc.
Technische Ausstattung. 6.1.1 Ausreichend feste Steckdosen im Arbeitszimmer der Telearbeiterin/des Telearbeiters in Reichweite des Schreibtisches (ArbeitsstättenVO muss eingehalten werden, ggf. auch hieraus Ableiten technischer Voraussetzungen.) 6.1.2 Die notwendige aktuelle Geräteausstattung wird vom Team 3Z5 gestellt. Dazu gehört zurzeit 1 Notebook (mit Tasche), das am Telearbeitsplatz und im Büro der Telearbeiterin/des Telearbeiters in der Dienststelle benutzt wird. An beiden Arbeitsplätzen wird eine Dockingstation eingerichtet, in die das Notebook eingehängt wird, so dass Netzanschluss, Monitor, Tastatur usw. stets angeschlossen bleiben. Der/die Telearbeiter/in erhält außerdem einen 22“ Flachbildschirm, einen Laserdrucker und ein Kartenlesegerät für die Signaturkarte. Werden weitere Geräte benötigt, müssen diese bei Team 3Z5 angefordert werden. Faxgeräte werden von 3Z5 nicht gestellt, da in Kürze eine Faxlösung über Outlook realisiert wird. Eine private Nutzung der technischen Arbeitsmittel ist nicht zulässig. 6.1.3 Im Hause der Telearbeiterin/des Telearbeiters muss zusätzlich ein analoger Telefon-Anschluss einzurichten und DSL verfügbar sein.2 Die Beantragung des Telefonanschlusses und des DSL-Zuganges erfolgt durch 3Z5. Sofern ein privater DSL-Zugang bereits zur Verfügung steht, soll dieser aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten genutzt werden. Die/der Beschäftigte stellt dann eine störungsfreie technische Anbindung der dienstlich bereit gestellten Arbeitsmittel an ihrem/seinem privaten DSL-Anschluss während der häuslichen Arbeitszeiten sicher. Während dieser Zeiten wird weiterhin gewährleistet, dass eine digitale telefonische Verbindung ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden kann. Störungen und Unterbrechungen dieser Verbindungen sind der Dienststelle sofort anzuzeigen und von der/dem Beschäftigten unverzüglich durch Beauftragung der hierfür verantwortlichen Stelle ihres/seines DSL Anbieters auf eigene Kosten zu beheben. Die erfolgte Beseitigung der Störung oder Unterbrechung ist der Dienststelle mitzuteilen. Ein schnurloses Telefon mit Anrufbeantworter wird von 3Z5 gestellt. 6.1.4 3Z5 beantragt für den/die TelearbeiterIn einen so genannten RemoteAP-Zugang zum Landesnetz beim LSKN. Für diesen Zugang benötigt der/die TelearbeiterIn eine Signaturkarte. Soweit der/die TelearbeiterIn nicht mit dem Haushaltwirtschafts- system LN Infor arbeitet und über eine entsprechende Karte verfügt, muss durch 3Z5 eine neue Signaturkarte bestellt werden. Der Antragsvordruck ist v...
Technische Ausstattung. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage für den Fahrgastraum ausgestattet. • Alle Fahrzeuge verfügen über Einrichtungen zur LSA-Beeinflussung. • Alle Fahrzeuge sind mit einer Anlage zur Video-Überwachung ausgerüstet. • Alle Fahrzeuge entsprechen antriebstechnisch den topographischen Anforderungen vor allem in Bezug auf Steigungs- und Gefällestrecken. • Alle Fahrzeuge sind mittels eines ITCS (Intermodal Transport Control System) mit der Leitstelle verbunden. Dadurch werden die Bereiche Informations- und Kommuni- kationsfähigkeit zwischen Leitstelle und Fahrzeug (Liniennummer, aktueller Standort, Soll-Ist-Vergleich der Fahrt in Bezug auf Standort und Zeit), Fahrgastinformation in Fahrzeugen und Haltestellen (Ansagen, DFI, MFD), Anschlusssicherung sowie Sta- tistik gesteuert/betrieben. Die Standortdaten sind auch der Integrierten Verkehrsleit- zentrale Stuttgart (IVLZ) und der Verbundgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Eine Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrer muss jederzeit gewährleistet sein. • Die Kommunikationsmöglichkeiten für Kunden mit mobilen Endgeräten in den Fahr- zeugen werden von der SSB kontinuierlich überprüft und in Abhängigkeit vom techn i- schen Fortschritt weiterentwickelt und gegebenenfalls angeboten. • Alle Fahrzeuge halten die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen des Luftreinhalteplans und der Umweltzonenregelung ein. • Reservebusse für Ersatzverkehre entsprechen grundsätzlich der Ausstattung der im Regelverkehr eingesetzten Busse.
Technische Ausstattung. Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der technischen Ausstattung. Der Preis für die Konferenztechnik hängt von der Beschaffenheit und Ausstattung des Raumes ab. Ein endgültiges Angebot ist erst möglich nachdem uns detaillierte Angaben (Raumplan, Fotos, Info zur Beschallung etc.) zum Raum, in dem die Konferenz abgehalten wird, vorliegen bzw. eine Besichtigung des Raumes erfolgt ist. Der Mieter verpflichtet sich die gemietete Xxxx vollständig, unversehrt und termingerecht zu retournieren und haftet für allfällige Schäden und Verluste.
Technische Ausstattung. Die Vorgaben des AMS NÖ zur technischen Ausstattung stellen den erforderlichen Mindeststandard für Kurse des AMS Niederösterreich dar. Vom Bildungsträger ist die technische Ausstattung, die für den jeweiligen Kurs vorgesehen ist, im Angebot genau zu beschreiben. Diese Angaben gelten als Vertrags-bestandteil und sind bei der Umsetzung des Projekts als Teil der Leistung auch zu erbringen. Änderungen zur angebotenen und im Konzept beschriebenen technischen Ausstattung sind mit der schulungsbetreuenden RGS abzustimmen und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung der Landesgeschäftsstelle. Grundsätzlich sind in jedem Angebot folgende Angaben zu machen: Anzahl, Art, Type und Herstellungsjahr der vorgesehenen Maschinen und Geräte Dauer (in MS) und Zeiträume des geplanten Einsatzes bzw. der Bereitstellung der Maschinen und Geräte Die für die jeweiligen Kurse vorgesehenen Maschinen und Geräte müssen dem aktuellen technischen Standard und geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Technische Ausstattung. (1) Der spezialisierte Wohnbereich stellt die gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V für die Versorgung der Versicherten notwendige sächliche Ausstattung und Ausstattung mit (Pflege-) Hilfsmitteln zur Gewährleistung der Behandlungspflege nach dieser Anlage sicher. Die Regelungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI, des Versorgungs- vertrages nach § 72 SGB XI sowie der Vergütungsvereinbarungen nach § 85 SGB XI zu den Vorgaben zur Betriebsausstattung gelten uneingeschränkt. (2) Alle verwendeten Materialien und Gerätschaften müssen bedarfsgerecht und funktionsfähig sein sowie Sicherheits- und anderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Medizinproduktebetreiber VO ist zu beachten. (3) Der Anspruch auf individuell erforderliche Hilfsmittel gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V bleibt davon unberührt.
Technische Ausstattung. Es wird im Vorfeld im Schulungsprogramm darauf hingewiesen, ob das Mitbringen eines eigenen Notebooks erforderlich ist oder ob jedem Teilnehmer ein PC mit der erforderlichen Soft- und Hardware für die Dauer der Schulung zur Verfügung gestellt wird. Informationen zur technischen Konfiguration des Notebooks sind auf der CeDiS-Webpräsenz zu finden.
Technische Ausstattung. (1) Der spezialisierte Wohnbereich stellt die gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V für die Versorgung der Versicherten notwendige sächliche Ausstattung und Ausstattung mit (Pflege-) Hilfsmitteln zur Gewährleistung der Behandlungspflege nach diesem Vertrag sicher. Die Regelungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI, des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI sowie der Vergütungsvereinbarungen nach § 85 SGB XI zu den Vorgaben zur Betriebsausstattung gelten uneingeschränkt. (2) Der spezialisierte Wohnbereich verfügt über eine zentrale oder mobile Sauerstoffzufuhr und Absaugmöglichkeiten, Notstromaggregat, Rufanlage mit Anschlussmöglichkeit für Gerätealarm und Druckluftwandler. (3) Alle verwendeten Materialien und Gerätschaften müssen bedarfsgerecht und funktionsfähig sein sowie Sicherheits- und anderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die MedizinproduktebetreiberVO ist zu beachten. (4) Der Anspruch auf individuell erforderliche Hilfsmittel gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V bleibt davon unberührt.
Technische Ausstattung. In den gemieteten Fahrzeugen sind folgende Gegenstände zur leihweisen Benutzung vorhanden: • 2 Gasflaschen • Kabeltrommel • 2 Auffahrkeile • Frischwasser-Schlauch • CEE-Eurostecker • CEE-Eurokupplung • Warndreieck und Verbandkasten...
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