Gesellschafterstruktur Musterklauseln

Gesellschafterstruktur. Komplementärin der Katjesgreenfood ist die Katjesgreenfood Management GmbH. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist diese als persönlich haftende Gesellschafterin weder berechtigt noch verpflichtet. Sie hält keinen Kapitalanteil und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der Katjesgreenfood Management ist die Katjes Greenfood Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf („Kat- jes Greenfood Holding“). Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx und Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx sind wiederum die Kom- manditisten der Katjes Greenfood Holding. Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx ist mit einem festen Kapitalanteil (Kom- manditeinlage) von EUR 900,00, d.h. 90 % des Gesellschaftskapitals der Katjes Greenfood Holding be- teiligt. Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist mit einem festen Kapitalanteil (Kommanditeinlage) von EUR 100,00, d.h. 10 % des Gesellschaftskapitals der Katjes Greenfood Holding beteiligt. Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR 600.000,00. Die Katjes Greenfood Holding ist auch alleinige Kommanditistin der Emittentin mit einer festen Kommanditeinlage in Höhe von EUR 600.000,00. Herr Xxxxxx kann aufgrund seiner mittelbaren Beteiligung sämtliche Beschlüsse in der Gesellschafter- versammlung der Emittentin beeinflussen. Darüber hinaus bestehen keine mittelbaren oder unmittelba- ren Beherrschungsverhältnisse eines Gesellschafters an der Gesellschaft.
Gesellschafterstruktur. Die nachfolgende Person und die nachfolgenden Gesellschaften ("Bieter- Mutterunternehmen") sind entweder unmittelbar oder mittelbar an der Bieterin beteiligt:
Gesellschafterstruktur. Die Verpflichtungen des Landes OÖ. aus dieser Finanzierungsvereinbarung bestehen ohne Rücksicht auf Pkt. III. Z. 1. und 2. dieser Vereinbarung nur solange, als die OÖ Landeshol- ding GmbH Alleingesellschafterin der TOG ist. Im Falle einer Veränderung der Gesellschafterstruktur wird das Land OÖ. dafür sorgen, dass zumindest für einen Übergangszeitraum von drei Jahren die Finanzierung der TOG in dem sich aus dieser Vereinbarung ergebender Umfang sichergestellt wird. Diese Vereinbarung tritt weiters mit dem Zeitpunkt außer Kraft, in dem eine von der OÖ Lan- desholding GmbH als Alleingesellschafterin der TOG beschlossene Liquidation der TOG rechtswirksam wird. In diesem Fall werden die für eine geordnete Liquidation erforderlichen Mittel im Rahmen eines Sonderbudgets gemäß Pkt. II. Z. 6 dieser Vereinbarung vom Land OÖ. bereitgestellt.
Gesellschafterstruktur. Die WeGrow Germany GmbH ist seit ihrer Übernahme durch die WeGrow AG am 6. September 2021 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der WeGrow AG und wird somit von ihr beherrscht. Die WeGrow Germany GmbH hat ein Stammkapital von EUR 25.000,00 eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von je EUR 1,00. Unterschiedliche Stimmrechte gibt es bei der WeGrow Germany GmbH nicht. Jeder Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. Es gibt keine Bestimmungen in der Satzung von WeGrow Germany GmbH sowie der Gründungsur- kunde, die eine Verzögerung, einen Aufschub oder die Verhinderung eines Wechsels in der Beherr- schung von der WeGrow Germany GmbH bewirken könnten. Es sind keine Maßnahmen zur Verhinde- rung des Missbrauchs einer Beherrschung vorhanden.
Gesellschafterstruktur. Kreis und Stadt Düren haben ihre Anteile an der Krankenhaus Düren gGmbH in 2023 vollständig veräu- ßert. Deshalb wird hier die Gesellschafterstruktur bis zur Veräußerung dargestellt. Gesellschafter Anteil [T€] Anteil [%] Kreis Düren 550 50 Stadt Düren 550 50

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.