Common use of Branchenübliche Toleranzen Clause in Contracts

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: rbdruckag.ch, www.wacolor.ch, www.fratelli-roda.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue Origi- naltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehaltenvorbe- halten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle SchädenSchä- den, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: schoop.ch, www.zeitungsdruckag.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere SchnittgenauigkeitSchnittgenauig- keit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: www.fspwerbetech.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der ReproduktionReproduk- tion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 20% – können ohne anderslautende an- derslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen all- fälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials Mate- rials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: www.druckmirwas.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Es besteht eine Versicherung für Dritteigentum gegen Feuer- und Elementarschaden, Einbruch und Beraubung und Wasserschaden bis CHF 1 Mio. Versicherungssumme.

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Samples: www.haller-jenzer.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferung Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller geliefertes Material Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: www.hellerdruck.ch

Branchenübliche Toleranzen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere SchnittgenauigkeitSchnittgenauig- keit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

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Samples: www.vonahdruck.ch