Auskunftserteilung Musterklauseln
Auskunftserteilung. Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Auskunftserteilung. Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf über die Angaben Auskunft erteilt werden, sofern er hiergegen nicht widersprochen hat.
Auskunftserteilung. Die ebase ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauf- tragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Auskunftserteilung. 22.3.1 Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf über die Angaben Auskunft erteilt werden, sofern er hiergegen nicht widerspro- chen hat.
22.3.2 Eine Auskunft über die Rufnummer hinaus (sog. Komfortauskunft) erfolgt nur dann, wenn der Kunde hierin eingewilligt hat.
22.3.3 Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen gedruckten oder auf elektro- nischen Medien gespeicherten Anschlussdaten (z. B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein Teilnehmerverzeich- nis eingetragen ist, darf die Telefonauskunft auch über seinen Namen und/oder seine An- schrift erteilt werden, sofern er dies ausdrücklich wünscht. Die net services weist den Kun- den hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er gegen die Auskunftserteilung über Namen und/oder Anschrift anhand seiner Rufnummer (sog. Inverssuche) jederzeit gegenüber der net services widersprechen kann. Nach Eingang eines Widerspruchs wird die net services die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.
Auskunftserteilung. Die Bank ist befugt, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) -oder einem von ihr Beauftragten - alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Auskunftserteilung. Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis eingetra- gen ist, darf über die Angaben Auskunft erteilt werden, sofern er hiergegen nicht wider- sprochen hat.
Auskunftserteilung. Die ING ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihnen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Auskunftserteilung. Jeder Gesellschafter kann vom Geschäftsführer jederzeit Auskunft über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhält- nisse der GmbH verlangen sowie Einsicht in die Bücher und Steuerunterlagen nehmen. Das Auskunftsrecht erfasst alle Angelegenheiten der GmbH, z. B. die laufenden Ge- schäfte, und alles, was für die Kontroll-, Gewinn- und Ver- mögensinteressen des Gesellschafters bedeutsam sein kann. Der Auskunftsanspruch richtet sich zwar gegen die GmbH, ist jedoch vom Geschäftsführer zu erfüllen. Aber auch ungefragt muss der Geschäftsführer die Gesell- schafter über die das Gesellschaftsinteresse betreffenden Tatsachen offen, transparent, zutreffend und vollständig informieren. Zwischen dem Geschäftsführer und der Ge- sellschaft darf es keine Geheimnisse geben. So hat das Kammergericht Berlin im ▇▇▇▇▇▇ 2011 das Recht der GmbH zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers bejaht, weil dieser die Gesellschafter nicht vor der Auftragserteilung von Bauplanleistungen un- terrichtet hatte, obwohl die Gesellschafter bestimmte Vor- gaben gemacht hatten. Der Geschäftsführer ist auf der sicheren Seite, wenn er bei nicht alltäglichen Vorkommnissen die Gesellschafterver- sammlung (s. unten) einberuft und sich sein künftiges Han- deln vorab genehmigen lässt. Laut Oberlandesgericht Brandenburg muss die Gesellschafterversammlung der Gewährung einer Gratifikation für die Angestellten der GmbH durch den Geschäftsführer in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses zustimmen, wenn hierdurch eine betriebliche Übung entsteht und ein künftiger Jahresüber- schuss in derselben Größenordnung zu erwarten ist. Sinn- vollerweise sollte der Geschäftsführer im eigenen Interesse bei ungewöhnlichen Maßnahmen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen.
Auskunftserteilung. Durchführung der Gesellschafterversammlung
Auskunftserteilung. Der Kunde kann bei der Raisin Bank im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Auskünfte zu seinem Depot sowie abstrakte Informationen zu den einzelnen Fonds erhalten.
