Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,80 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,80 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 4,40 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Final Terms
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,36 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 3,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 4,00 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland und Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen je- weiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werdenwer- den.
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Samples: Final Terms
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,17 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 3,20 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Börse Stuttgart Der Ausgabepreis beträgt 100,00 % (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von 0,50 %). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,09 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,20 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 2,20 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Step Up & Step Down Securities
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,14 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 2,50 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 5,28 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,50 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean dirty pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,63 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 1,75 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden wer- den separat ab- gerechnet abgerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,80 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,80 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 4,65 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Final Terms
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt EUR 100,00 %(zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von EUR 1,50). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %EUR 3,64. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II KostenoffenlegungKostenof- fenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,50 % bezogen auf den NominalbetragBerechnungsbetrag. Aufgelaufene Aufge- laufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean dirty pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,27 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,70 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 2,30 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Final Terms
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,60 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 2,81 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 3,60 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,44 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 3,30 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 4,00 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 2,90 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 3,50 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland und Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen jeweili- gen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 2,94 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,01 % p.a. bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)) und der Schweiz, können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig end- gültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich Ös- terreich, Deutschland, Liechtenstein und Deutschland der Schweiz (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils je- weils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Börse Stuttgart Der Ausgabepreis beträgt 100,00 % (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von 0,50 %). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,30 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden wer- den separat ab- gerechnet abgerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 2,30 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Step Up & Step Down Securities
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 2,49 %. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,67 % p.a. bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Ausgabepreis. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)) und der Schweiz, können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Deutschland der Schweiz (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 0,80 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,50 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 1,45 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt EUR 100,00 %(zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von EUR 1,50). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %EUR 2,93. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II KostenoffenlegungKostenof- fenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,00 % bezogen auf den NominalbetragBerechnungsbetrag. Aufgelaufene Aufge- laufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean dirty pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,65 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,60 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 2,60 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 3,36 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 1,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von EUR 10,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %EUR 31,20. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II KostenoffenlegungKostenof- fenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 0,80 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 4,25 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,54 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,05 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Die Rendite über die Gesamtlaufzeit beträgt 3,00 % p.a. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Final Terms
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 4,37%. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblichmaß- geblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 3,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 2,00 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 0,98 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von EUR 10,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 %EUR 25,80. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II KostenoffenlegungKostenof- fenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,70 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricing")Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder o- der weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzierenplatzie- ren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat Ange- botsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende Laufzeit- ende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Börsennotierung und Handel. Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 1,90 1,96 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt 1,10 bis zu 1,00 % bezogen auf den Nominalbetrag. Aufgelaufene Aufgelau- fene Stückzinsen werden nicht im Verkaufspreis der Wertpapiere berücksichtigt und werden separat ab- gerechnet (sogenanntes "clean pricingdirty pri- cing"). Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)) und der Schweiz, können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig end- gültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich Ös- terreich, Deutschland, Liechtenstein und Deutschland der Schweiz (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils je- weils einschließlich) bis (voraussicht- lichvoraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
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