Darstellung der Segmente Musterklauseln

Darstellung der Segmente. Segment Zentraleuropa: Dieses Segment umfasst die fünf Staaten in Zentraleuropa, die am Segment Südosteuropa: In diesem Segment sind Staaten aus SEE vertreten. Hierzu zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Kroatien, Moldau, Serbien sowie die am 1. Januar 2007 der EU beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien. Aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen Verbindung zu Rumänien wird Moldau von der rumänischen Beteiligungsbank aus verwaltet und wird daher als Teil von Rumänien abgebildet. Segment Russland: Das Segment Russland umfasst Vermögen und Geschäftstätigkeit des RBI- Konzerns in der Russischen Föderation. Segment GUS Sonstige: Das Segment GUS Sonstige umfasst die Aktivitäten des RBI-Konzerns, die in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten mit Ausnahme von Russland, daher in Kasachstan, der Ukraine und Weißrussland durchgeführt werden. Segment Group Corporates: Das Segment Group Corporates, eines der drei neuen funktionalen Segmente, die aus der UMSTRUKTURIERUNG resultierten, umfasst das Kredit- und Investment- bankgeschäft, das von der Emittentin an ihrem Wiener Hauptsitz mit österreichischen und interna- tionalen Kommerzkunden, einschließlich multinationalen Kunden mit CEE-Bezug, erbracht wird. Das Segment umfasst auch den Geschäftskundenbereich in den Zweigniederlassungen in China, Malaysia und Singapur, die maltesische Zweigniederlassung und das Kreditgeschäft von RB International Finance (USA) sowie RB International Finance (Hongkong), die alle eine Auswahl von Produkten für Nischenmarktkunden anbieten. Das Produktfeld des Group Corporates-Segments umfasst globales Firmenkundengeschäft wie Investitions- und Exportfinanzierung, Akquisitionsfinanzierung, Projekt- finanzierung, strukturierte Handelsfinanzierungen und Cash Management. Segment Group Markets: Das Group Markets-Segment, eines der drei neuen funktionalen Segmente, die aus der UMSTRUKTURIERUNG resultierten, umfasst das Kapitalmarkt-, Investmentbanking- und Wertpapierhandelsgeschäft des RBI-Konzerns ebenso wie Geschäfte mit institutionellen Kunden, Staaten und Kommunen. Segment Corporate Center: Das Corporate Center-Segment, eines der drei neuen funktionalen Segmente, die aus der UMSTRUKTURIERUNG resultierten, umfasst die durch die Konzernzentrale erbrachten Dienstleistungen und Steuerungsfunktionen für die verschiedenen Bereiche, die zur Realisierung der Konzernstrategie durchgeführt werden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Ergebnisse aus diesen Aktivitäten diesem Segment z...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.