Datensammlung Musterklauseln

Datensammlung. 4 Leistungen der DGAI (1) Die DGAI übernimmt die Sammlung und Auswertung der ihr übermittelten anonymisierten Daten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Version der in § 2 (1) definierten Datensätze. Für die Teilnehmer am Deutschen Reanimationsregister entstehen hierfür Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung (siehe An- lage). (2) In den allgemeinen Leistungen ist der routinemäßige Import über die von der DGAI festgelegten Schnittstellen enthalten.
Datensammlung. Datenschutz. 7.1 Der Dienstleister darf Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder durch die sie identifiziert, kontaktiert oder lokalisiert werden kann, die von Bitdefender zur Verfügung gestellt oder vom Dienstleister im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erlangt werden („Personenbezogene Daten von Bitdefender“) nur verarbeiten und nutzen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Der Dienstleister beschränkt die Offenlegung der personenbezogenen Daten von Bitdefender streng auf die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter des Dienstleisters oder Auftragnehmer eines Unterauftragsverarbeiters, denen der Zugang zu den personenbezogenen Daten von Bitdefender erlaubt ist, und stellt in jedem Fall sicher, dass die Empfänger nur diejenigen sind, die über diese Informationen verfügen müssen, und zwar nur in dem Umfang, der für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich ist. Der Dienstleister stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte, die die personenbezogenen Daten von Bitdefender verarbeiten, rechtzeitig und angemessen eine Datenschutzschulung erhalten haben und an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Der Dienstleister darf die personenbezogenen Daten von Bitdefender nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. 7.2 Bitdefender gestattet es dem Dienstleister nicht, die personenbezogenen Daten von Bitdefender zu verwenden, die vom Dienstleister gesammelt werden könnten, außer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Und wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten an Bitdefender übermittelt, muss dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen geschehen. 7.3 Der Dienstleister sichert zu und gewährleistet, dass (i) er sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und Privatsphäre einschließlich der EU-Gesetzgebung (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)) sowie US-Gesetzgebung achtet und einhält (ii) er wird keine Informationen oder Daten sammeln und speichern, es sei denn, diese für die Erbringung der im Auftrag genannten Dienstleistungen erforderlich sind, (iii) er die gesammelten Daten verwenden wird, Daten, die erhoben werden, nur wenn diese für die Erfüllu...
Datensammlung. (1) Die Einrichtung erklärt mit Vertragsabschluss ihre Teilnahme an dem Datensammlungsprojekt der Deutschen Schmerzgesellschaft. Sie füllt ihre Anmelde- und Strukturdaten aus, erhält eine Bestätigung und druckt dann den vorbereiteten Vertrag aus. Nach Zahlung des ihr in Rechnung gestellten Betrages erhält sie eine Freischaltung für die Teilnahme an KEDOQ-Schmerz. Sie kann dann mit ihren Zugangsdaten ihre Daten hochladen. (2) Zur Datenlieferung nutzt die Einrichtung ihren Zugang über eine gesicherte Internetverbindung. Nach jeder Datenlieferung wird ein Vollständigkeits- und Plausibilitätsprotokoll erstellt. Dies greift auf die von der KEDOQ-Kommission der Deutschen Schmerzgesellschaft definierten Vollständigkeitskriterien zurück. Da- nach werden komplette Datensätze akzeptiert, fehlerhafte Datensätze aussortiert und überarbeitungsfähige aufgelistet. (3) Wenn Datensätze doppelt geliefert werden, überarbeitet oder aus Versehen, wird jeweils der neuere Datensatz gespeichert.

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  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zusammenfassung Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.