Common use of Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler Clause in Contracts

Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler. Wir geben in der Regel keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Versiche- rungsvermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (zum Bei- spiel Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Versicherungsvermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Versicherungsvertreters kann es zur Übermittlung der Ver- tragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risi- ken an den neuen Versicherungsvertreter kommen. Sie werden in diesem Fall vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten an den neuen Versicherungsvertreter informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglich- keit hingewiesen. Für die Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf einen anderen Versiche- rungsmakler gilt dies nur, sofern der neue Versicherungsmakler dem Versicherungsunternehmen noch keine Maklervollmacht vorgelegt hat und eine Datenübermittlung erforderlich ist. In diesem Fall benöti- gen wir auch Ihre Schweigepflichtentbindung. Für die Datenweitergabe in diesen Fällen benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Dienstleistungsgesellschaften, die vom Versicherungsmakler für die Entgegennahme von Daten beauftragt sind.

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Samples: Betriebliche Unfallversicherung

Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler. Wir geben in der Regel keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, Daten Versicherungsvermittlern (Versicherungsvertretern oder Versicherungsmaklern) zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Versiche- rungsvermittler Ver- sicherungsvermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (zum Bei- spiel Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Vorausset- zungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Versicherungsvermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Versicherungsvertreters kann es zur Übermittlung der Ver- tragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risi- ken Vertragsdaten an den neuen Versicherungsvertreter kommen. Sie werden in diesem Fall vor der Weitergabe Dies gilt auch für eine Übertragung von Gesundheitsdaten an den neuen Versicherungsvertreter informiert sowie Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf Ihre Widerspruchsmöglich- keit hingewieseneinen Versicherungs- vertreter. Für die Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf einen ei- nen anderen Versiche- rungsmakler Versicherungsmakler gilt dies nur, sofern der neue Versicherungsmakler dem Versicherungsunternehmen noch keine Maklervollmacht vorgelegt hat und eine Datenübermittlung Datenüber- mittlung erforderlich ist. In diesem Fall benöti- gen benötigen wir auch Ihre Schweigepflichtentbindung. Für die Datenweitergabe in diesen Fällen benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung von Gesundheitsdaten Ihrer Daten an Dienstleistungsgesellschaften, die vom Versicherungsmakler Versiche- rungsvermittler für die Entgegennahme von Daten beauftragt sind. Dies schließt auch den Maklerpool, dem der Versicherungsvermittler angehört, sowie andere zwischengeschaltete Versicherungsvermittler ein. Ohne Erteilung dieser Einwilligung wird es uns nicht möglich sein, einen Versicherungsschutz anzubieten. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG meine Daten in den oben ge- nannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versi- cherungsvermittler und Dienstleister von Versicherungsvermittlern übermittelt und diese dort verarbeitet werden dürfen. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Continentale Lebens- versicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.

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Samples: Wechsel Der Versicherungsnehmereigenschaft

Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler. Wir geben in der Regel keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Versiche- rungsvermittler Versi- cherungsvermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (zum Bei- spiel z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Versicherungsvermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Versicherungsvertreters kann es zur Übermittlung der Ver- tragsdaten Vertrags- daten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risi- ken Risiken an den neuen Versicherungsvertreter kommen. Sie werden in diesem Fall vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten Ge- sundheitsdaten an den neuen Versicherungsvertreter informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglich- keit Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Dies gilt auch für eine Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf einen Versicherungsvertreter. Für die Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf einen anderen Versiche- rungsmakler Versicherungsmakler gilt dies nur, sofern der neue Versicherungsmakler dem Versicherungsunternehmen Versi- cherungsunternehmen noch keine Maklervollmacht vorgelegt hat und eine Datenübermittlung erforderlich ist. In diesem Fall benöti- gen benötigen wir auch Ihre Schweigepflichtentbindung. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG und die Continentale Krankenversicherung a. G. meine Gesundheitsdaten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler und Dienstleister von Versicherungsvermittlern übermittelt und diese dort verarbeitet werden dürfen. Soweit erforderlich, entbinde ich dazu die für die Continentale Lebensversicherung AG und die Continentale Krankenversicherung a.G. tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. Für die Datenweitergabe in diesen Fällen benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Dienstleistungsgesellschaften, die vom Versicherungsmakler Versicherungsvermittler für die Entgegennahme von Daten beauftragt sind. Dies schließt auch den Maklerpool, dem der Versiche- rungsvermittler angehört, sowie andere zwischengeschaltete Versicherungsvermittler ein. Ohne Erteilung dieser Einwilligung wird es uns nicht möglich sein, einen Versicherungsschutz anzubieten.

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Samples: Kombiantrag

Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler. Wir geben in der Regel keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter Ver- sicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Versiche- rungsvermittler Versicherungs- vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (zum Bei- spiel z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Versicherungsvermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart ver- einbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Versicherungsvertreters kann es zur Übermittlung der Ver- tragsdaten Vertrags- daten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risi- ken Risiken an den neuen Versicherungsvertreter kommen. Sie werden in diesem Fall vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten Ge- sundheitsdaten an den neuen Versicherungsvertreter informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglich- keit hingewiesen. Für die Dies gilt auch für eine Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmakler auf einen Versicherungsvertreter. Für die Übertragung von Vertragsdaten von einem Versicherungsmak- ler auf einen anderen Versiche- rungsmakler Versicherungsmakler gilt dies nur, sofern der neue Versicherungsmakler dem Versicherungsunternehmen noch keine Maklervollmacht vorgelegt hat und eine Datenübermittlung erforderlich erforder- lich ist. In diesem Fall benöti- gen benötigen wir auch Ihre Schweigepflichtentbindung. Für die Datenweitergabe in diesen Fällen benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Dienstleistungsgesellschaften, die vom Versicherungsmakler Versicherungsvermittler für die Entgegennahme von Daten beauftragt sind. Dies schließt auch den Maklerpool, dem der Versicherungs- vermittler angehört, sowie andere zwischengeschaltete Versicherungsvermittler ein. Ohne Erteilung dieser Einwilligung wird es uns nicht möglich sein, einen Versicherungsschutz anzubieten. Eine Verarbeitung kann in den Fällen durchgeführt werden, wenn eine Leistung von mehr als 300.000 Euro oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente in der Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pfle- gerentenversicherung vereinbart wird. Wir verarbeiten in diesem Zusammenhang Ergebnisse und Daten aus vorgenommenen genetischen Untersuchungen und Analysen zur Risikoprüfung und Leistungsprüfung. Wurden durch bereits bei Ihnen vorgenommene genetische Untersuchungen oder Analysen Erkrankungen festgestellt, benötigen wir Informationen über diese Erkrankungen ebenfalls, wenn dies zur Risikoprüfung erforderlich ist. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG meine genetischen Daten im oben beschrie- benen Umfang ◼ entsprechend Ziffer 1 zur Risikoprüfung sowie zur Begründung dieses Versicherungsvertrags verarbeitet; ◼ entsprechend meiner unter Ziffer 2.1 und 2.2 getroffenen Auswahl zur Risikobeurteilung und Prüfung der Leistungspflicht bei Dritten abfragt; ◼ entsprechend Ziffer 3.1 an die in der erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und diese für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie die Continentale Lebensversicherung AG dies tun dürfte; ◼ entsprechend Ziffer 3.2 an Rückversicherer übermittelt und von diesen zu den genannten Zwecken ver- arbeitet werden; ◼ entsprechend Ziffer 4 verarbeitet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Wir bitten Sie für diese Fälle um Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung. Ohne die Erteilung Ihrer Einwilligung wird es uns nicht möglich sein, den Versicherungsvertrag abzuschließen. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG meine Gesundheitsdaten in den oben ge- nannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler und Dienstleister von Versicherungsvermittlern übermittelt und diese dort verarbeitet werden dürfen. Soweit erforderlich, entbinde ich dazu die für die Continentale Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.

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Samples: Direktversicherung