Common use of Dauer der Aufbewahrung Clause in Contracts

Dauer der Aufbewahrung. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten nur so lange aufbewahren, wie vom Auftraggeber angewiesen. Sofern keine konkrete Weisung vorliegt, werden die personenbezogenen Daten vor der Vernichtung nur solange aufbewahrt, wie dies zur Durchführung der jeweiligen Auftragsbearbeitung unter dieser AVV notwendig ist.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo

Dauer der Aufbewahrung. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten nur so lange solange aufbewahren, wie vom Auftraggeber Verantwortlichen angewiesen. Sofern keine konkrete Weisung vorliegt, werden die personenbezogenen Daten vor der Vernichtung nur solange aufbewahrt, wie dies zur Durchführung der jeweiligen Auftragsbearbeitung Auftragsverarbeitung unter dieser diesem AVV notwendig ist.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung